Payback legt Berufung ein

Der Rabattverein Payback legt Berufung gegen ein Gerichtsurteil ein, das die generellen Einwilligungsklauseln zur Datenverarbeitung beanstandet hatte.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Rabattverein Payback beziehungsweise seine Betreiberin Loyalty-Partner geht nach dem Münchner Urteil von Anfang Februar jetzt in Revision. Das Gericht hatte Klauseln in den Teilnahmebedingungen des Rabattsystems beanstandet, die Payback einen Freibrief für die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten erteilten.

Unternehmenssprecherin Nina Purtscher gegenüber Telepolis: "Wir wollen für die Zukunft noch die Meinung eines anderen Gerichts einholen." Payback habe die Begründung des Münchner Gerichts "in vielen grundsätzlichen Punkten nicht für überzeugend" gefunden und befürchte nun eine "Vorbildwirkung für andere Urteile". Außerdem seien "schon im Vorgriff auf das Urteil" die allgemeinen Teilnahmebedingungen überarbeitet worden, stellt Purtscher klar.

In diesen neuen allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Telepolis jetzt vorliegen, werden auch gesondert Datenschutzhinweise eingearbeitet. Darin schließt Payback erstmals ausdrücklich einen "Austausch von Rabattdaten zwischen den Partner-Unternehmen" aus. Ebenfalls wird die Weitergabe von Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte ausgeschlossen.

Für Rena Tangens, die Organisatorin des Big-Brother-Preises in Deutschland, sind damit aber noch immer nicht alle Zweifel ausgeräumt. Sie vermutet, dass Loyalty-Partner mit der Berufung einfach auf Zeit spielen könnte: Denn durch die Berufung wird verhindert, dass das Payback-Urteil noch im März rechtskräftig wird. Auch ist mit den neuen allgemeinen Teilnahmebedingungen eine Vermietung von Kundendaten nicht explizit ausgeschlossen. Laut Frau Purtscher sei eine Vermietung aber keineswegs geplant.

Mehr in Telepolis: Payback geht in Revision (Christiane Schulzki-Haddouti) (ame)