US-Gericht: ISP für Kinderpornografie-Handel nicht haftbar

Mit einer knappen, aber richtungsweisenden Vier-zu-Drei-Entscheidung entschied das Supreme Court von Florida, dass ISPs nicht für illegale Geschäfte auf ihren Plattformen verantwortlich sind.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 587 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Mit einer knappen, aber richtungsweisenden Vier-zu-Drei-Entscheidung entschied das Supreme Court von Florida, dass ISPs nicht für illegale Geschäfte auf ihren Plattformen verantwortlich sind.

Im konkreten Fall ging es um die Klage einer Mutter gegen die ISP-Sparte von AOL Time Warner. Ihr 11-jähriger Sohn war in einem Kinderpornografie-Video zu sehen, das von einem AOL-Mitglied verkauft wurde. Die Mutter berief sich in ihrer Klageschrift auf ein Gesetz des Staates Florida, nach dem der Handel mit pornografischen Material unter Strafe steht. "AOL ist ein regelrechtes Home-Shopping-Network für Pedophile und Kinderpornografie-Händler", sagte die Mutter wörtlich.

Die Mehrheit der Richter meinte in der Entscheidung, der viel diskutierte Communication Decency Act (CDA) würde in diesem Fall das Gesetz von Florida brechen. Nach dem CDA sind Provider so lange nicht für den Handel über ihre Plattform verantwortlich, bis sie Kenntnis darüber haben. In der mündlichen Verhandlung hatte AOL-Anwalt Patrick Carome versichert, seine Mandantin sei sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst. Ein umfangreiches Vorwarnsystem würde jedes AOL-Mitglied dazu ermuntern, sofort Meldung zu erstatten, wenn irgendwo bei AOL mit Kinderpornografie gehandelt würde.

In einer Stellungnahme zeigten sich die drei Richter, die die Klage nicht abschmettern wollten, empört über ihre Kollegen. Die Entscheidung sei völlig gegen die eigentliche Intention des CDA gerichtet. "Die heutige Interpretation schafft die Grundlage für viele Formen des illegalen Handelns. Die ISPs können daraus Profit schlagen und sind nun immun." (Holger Bleich) / (wst)