Volkswagen lehnt Sonderkonditionen für AfD ab

Die niedersächsische AfD-Landtagsfraktion erhält von Volkswagen keinen Rabatt für ein Dienstauto. Die Regel gilt bundesweit auch für Amts- und Mandatsträger der Partei. Aus Sicht des Autobauers vertritt die AfD Positionen, die mit denen des Konzerns nicht vereinbar sind

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  • dpa

Volkswagen will der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag keine Sonderkonditionen für ein Fraktionsfahrzeug gewähren. Der Konzern sei frei darin, zu entscheiden, welchen Geschäftspartnern er Rabatte anbiete, teilte der weltgrößte Autobauer am 19. März 2019 mit. „Wir sind grundsätzlich neutral, aber nicht gleichgültig“, hieß es beim VW-Konzern. Das AfD-Programm trage „aus unserer Sicht völkisch-nationalistische Züge“, heißt es in der Stellungnahme.

Volkswagen grenzt sich gleichzeitig vom eigenen "völkisch-nationalistischen" Erbe ab. Das Bild zeigt Hitler und Himmler in einem VW.

(Bild: h/A Archiv)

Die AfD-Landtagsfraktion hatte nach eigenen Angaben im Februar sowie im März Schreiben des Konzerns erhalten, in denen die Bitte um Gewährung eines Rabatts für die Finanzierung eine Fraktionsautos abgelehnt worden war. Die AfD-Fraktion bezeichnete das Verhalten des Autoherstellers als zivilrechtlich zulässig, aber bedenklich. „In langer Tradition gewährt VW bislang – soweit bekannt – allen niedersächsischen Landtagsfraktionen Rabatte bei der Anschaffung von Fraktionsfahrzeugen“, teilte die Fraktion mit. Diese Vergünstigung habe man auch erhalten wollen, zumal die Fraktionsautos von den Steuerzahlern bezahlt würden.

Laut Volkswagen gilt die Ablehnung bundesweit. Die Partei stelle die europäische Integration infrage und fordere ein Verlassen des Euroraums. Damit stehe die AfD konträr zu grundlegenden Werten des Volkswagen-Konzerns, der für Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander, Vielfalt und Toleranz stehe. „Wir haben uns daher entschieden, Amts- und Mandatsträgern der AfD oder einer AfD-Fraktion keine Sonderkonditionen im Fahrzeuggeschäft Deutschland zu gewähren.“ Ein Ausschluss einzelner Parteien oder Fraktionen verstoße auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Allerdings könne in Fällen, in denen ein Abgeordneter der AfD über eine Vertragsbindung zwischen dem Konzern und einer Bundes- oder Landesbehörde bezugsberechtigt sei, eine Belieferung zu besonderen Konditionen nicht ausgeschlossen werden.

Bei den übrigen Fraktionen im niedersächsischen Landtag ergibt sich beim Thema Volkswagen-Rabatte kein einheitliches Bild. „Die FDP-Fraktion hatte nie einen VW als Fraktionsfahrzeug“, sagte eine Sprecherin. Die Liberalen im Landtag fahren BMW und erhalten ihre Fahrzeuge nach eigenen Angaben zu einem Behördentarif. Die genaue Höhe der Vergünstigung sei nicht bekannt. Die Grünen-Landtagsfraktion besitzt nach Angaben ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Helge Limburg kein Fahrzeug von VW und ist auch nicht an Rabatten interessiert.

Ein Sprecher der CDU im Landtag sagte, seine Fraktion lease einen Audi zum Behördentarif. Außerdem habe man einen VW-Bus bei einem Händler gekauft, der dafür ebenfalls den „üblichen Behördentarif“ gewährt habe. Über die Höhe des Rabatts sei Stillschweigen vereinbart worden. Auch die SPD-Fraktion fährt einen geleasten Audi und hat einen VW-Bus bei einem lokalen Händler gekauft. „Die Wagen wurden zu den lokalen Händlerkonditionen beziehungsweise zu den Leasingkonditionen des VW-Konzerns in Anspruch genommen“, teilte ein Sprecher mit. Details könne man aus vertraglichen Gründen nicht nennen.

(fpi)