Urheberrecht: Bund mahnt FragDenStaat wegen Glyphosat-Gutachten ab

Die Bundesregierung geht rechtlich gegen das Transparenzportal vor, weil es eine behördliche Analyse von Krebsrisiken durch Glyphosat publiziert hat.

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Abmahnung

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Illustration)

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Die Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Plattform FragDenStaat wegen der Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens abmahnen lassen und macht dabei das Urheberrecht geltend. Stein des Anstoßes ist eine Stellungnahme zum Glyphosat-Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche das BfR 2015 abgegeben hatte. FragDenStaat hatte das sechsseitige Papier nach einem Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erhalten und Ende vergangenen Jahres veröffentlicht.

Das dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordnete BfR sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und fordert, das Gutachten offline zu nehmen, sowie eine Unterlassungserklärung der Plattformbetreiber. Die gesetzte Frist in inzwischen verstrichen. Die Macher des Portals, hinter dem die Open Knowledge Foundation Deutschland steht, wollen sich dadurch aber nicht einschüchtern lassen und haben vor dem Landgericht Berlin eine Gegenklage eingereicht. Sie wollen damit klären lassen, ob sie das Gutachten veröffentlichen dürfen.

FragDenStaat hält das Vorgehen der Bundeseinrichtung für rechtswidrig. Das BfR missbrauche das Urheberrecht, "um unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken", heißt es auf der Plattform. "Wenn es sein muss, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof" (EuGH), kündigte Arne Semsrott an, Projektleiter von FragDenStaat. "Das Urheberrecht darf nicht zum Zensurheberrecht werden."

Das BfR erklärte am Mittwoch, Hintergrund der Abmahnung sei, dass eine wissenschaftliche Abhandlung ohne Zustimmung des Urhebers publiziert worden sei. "Das BfR hat somit seine Rechte als wissenschaftliches Institut geltend gemacht", sagte ein Sprecher der dpa. Das 2015 erstellte Papier sei inzwischen auch auf der Webseite der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht worden. "Somit sind sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen seit Jahren öffentlich zugänglich."

Doch spätestens vor dem EuGH dürften die Kämpfer für Informationsfreiheit recht gute Karten haben. Nach Ansicht eines Generalanwalts erfüllen behördliche Sachstandsberichte nicht die Anforderungen an ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk. Bei "rohen", also "als solche" präsentierten Informationen dürfe der Staat sich nicht auf das Grundrecht am Eigentum berufen, um ein anderes Grundrecht wie die freie Meinungsäußerung zu beschränken, befand der Topjurist im Oktober im Streit um die Publikation der "Afghanistan-Papiere" der Bundeswehr. Das entsprechende Urteil der Luxemburger Richter steht noch aus. (vbr)