Streit um Online-Wahlkampf in Paris

In Frankreich dürfen Kandidaten am Wahltag nicht mehr werben. Aber gilt das auch fürs Internet?

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Von
  • Holger Dambeck

In Frankreich dürfen Kandidaten am Wahltag nicht mehr werben. Aber gilt das auch fürs Internet? Am heutigen Sonntag wählen die Pariser einen neuen Bürgermeister. Artikel 49 des französischen Wahlgesetzes verbietet es den Kandidaten, am Vortag und am Wahltag selbst für sich und ihre Ziele zu werben. Umstritten ist jedoch, ob davon auch das Internet betroffen ist.

Alle Kandidaten für das Bürgermeisteramt präsentieren sich mit einem eigenen Webauftritt. Fünf haben am gestrigen Samstag ihre Webseiten mehr oder weniger abgeschaltet, darunter Bertrand Delanoà von den Sozialisten und Yves Contassot von den Grünen. Beim Aufruf dieser Webseiten erscheint ein kurzer Hinweis, das die Seite während des Wahlwochenendes nicht zugänglich ist. "Es wäre nach unserer Auffassung illegal, die Seiten offen zu lassen", erklärte ein Verantwortlicher des Bertrand-Delanoà-Auftritts gegenüber einer französischen Nachrichtenagentur.

Die RPR-Kandidatin Françoise de Panafieu weist auf ihrer Startseite zwar auf die vorübergehende Schließung hin, über Untermenüs ist ihr Angebot jedoch weiterhin abrufbar. Der amtierende Bürgermeister von Paris, Jean Tiberi, ließ seine Webseiten zunächst offen. Inzwischen landet man bei ihm aber auf einer Leerseite. Vor einem Jahr hatte Frankreichs Innenminister Jean-Pierre Chevènement erklärt, das Wahlgesetz regle nicht die Kommunikation über das Internet. Die Internet-Juristen von Cavenet.com sehen das anders. Auch wenn der Gesetzestext auf Radio und Fernsehen abziele, so gelte er genauso fürs Internet, heißt es in einer Erklärung. Spätestens zur Wahl des nächsten französischen Präsidenten sollte der Online-Wahlkampf aber eindeutig geregelt sein. Ansonsten könnte es Frankreich ergehen wie den USA bei den Präsidentschaftswahlen: Den Sieger bestimmen die Gerichte. (Holger Dambeck) / (wst)