Mueller Report: Kein Beweis für Absprache Trumps mit Russland

Die FBI-Untersuchung zu Russlands Beeinflussung von US-Wahlen entlastet Trump hinsichtlich Absprachen, legt sich zu Justizbehinderung aber nicht fest.

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Trumps offizielles Präsidentenporträt

(Bild: White House/Shealah Craighead (gemeinfrei))

Lesezeit: 3 Min.

FBI-Sonderermittler Robert Mueller hat keine Beweise dafür gefunden, dass sich US-Präsident Donald Trump im Wahlkampf 2016 mit Russland abgesprochen hätte. Das gilt auch für Trumps Wahlkampfteam, obwohl mehr als ein Dutzend Personen daraus Kontakt zu Russen hatte. Dass Russland die US-Wahlen zu beeinflussen suchte, steht für die Ermittler außer Zweifel. Das geht aus einer Zusammenfassung jenes geheimen Berichts hervor, den Mueller nach fast zwei Jahren Ermittlungsarbeit mit rund 40 FBI-Agenten erstellt hat.

Die vierseitige Zusammenfassung wurde von Trumps neuem Justizminister William Barr erstellt und am Sonntag den beiden Justizausschüssen des US-Parlaments übermittelt. Die Ermittlungsergebnisse entlasten demnach Trump nicht vollständig, auch wenn dieser das so darstellt. Denn neben dem Verdacht der Absprache mit Russland geht Muellers Bericht auch dem Verdacht nach, dass Trump die Ermittlungen behindert habe.

Mueller betrachtet eine ganze Reihe fragwürdiger Einmischungen Trumps und listet jeweils Für und Wider des Vorliegens des Straftatbestands der Justizbehinderung auf. Doch gibt es in dem Bericht ausdrücklich keine Festlegung: "Obwohl dieser Report nicht zu dem Schluss kommt, dass der Präsident eine Straftat begangen hat, spricht der Bericht ihn auch nicht frei." Es gäbe schwierige Fragen zu Rechts- und Faktenlage.

Damit lag die Entscheidung, Trump anzuklagen, bei dessen Justizminister. Und der ist gegen eine Anklage – den eigenen Angaben zu Folge unabhängig von der Frage, ob ein amtierender Präsident überhaupt angeklagt werden kann und ob Gerichtsurteile gegen Trump durchsetzbar wären. Denn die Anklage müsste beweisen, dass Trump "sich mit unredlichen Absichten in ausreichendem Zusammenhang mit laufenden oder beabsichtigen Verfahren behindernd verhalten hat", wofür Barr in Muellers Bericht keine ausreichenden Beweise erkannt haben möchte.

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Klare Aussage

Muellers Ermittlungen haben bereits zu einigen Anklagen, mehreren Schuldgeständnissen und auch Verurteilungen geführt. Zu den Angeklagten gehören neben verschiedenen US-Amerikanern auch Russen: Ein Dutzend russischer Geheimdienstler ist für das Hacken der US-Demokraten zwecks Wahlbeeinflussung angeklagt. Eine Russin ist wegen "Verschwörung zum Betrug an den USA" angeklagt, weil sie Chefbuchhalterin russischer Kampagnen gegen US-Wahlen sein soll.

Und 13 Personen sowie drei russische Organisationen, darunter die berüchtigte Internet Research Agency, sind wegen Wahleinmischung angeklagt. Eine Reihe anderer Verdachtsfälle, die Mueller gegen verschiedene Personen aufgedeckt hat, werden von Behörden in unterschiedlichen Teilen der USA weiterverfolgt.

Obwohl Demokraten wie Republikaner verlangen, dass Muellers Bericht vollständig veröffentlicht wird, bleibt das Dokument bis auf Weiteres unter Verschluss. Das liegt laut Barr nicht nur daran, dass Preisgaben die noch laufenden Ermittlungen unterminieren könnten, sondern auch daran, dass Unbescholtene nicht an den Pranger gestellt werden sollen.

Die USA setzen vor einer Anklage eigene Geschworenengremien ein, so genannte Grand Jurys. Sie sollen ohne Anhörung des Verdächtigten feststellen, ob Verdachtsmomente für eine Anklage ausreichen. Grand-Jury-Verfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Entsprechend dürfen dann auch deren Unterlagen nicht öffentlich gemacht werden.

Der Justizminister hat am Sonntag angekündigt, nach eingehender Prüfung Teile des Berichts zu veröffentlichen. Das dürfte aber noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

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(ds)