Section Control - lange geplant und kurzfristig versenkt

Die B6 in Hannover. Foto: Gerd Fahrenhorst. Lizenz: CC BY 4.0

Auf der B6 bei Hannover wollte man die Geschwindigkeitsüberwachung perfektionieren und ist vorerst krachend gescheitert

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Das Problem der üblichen stationären Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, das die Standorte bekannt sind und die passierenden Verkehrsteilnehmer vor den Blitzern abbremsen und danach wieder beschleunigen. Dies sorgt nicht nur für einen verstärkten Reifen- und Bremsenabrieb, sondern auch für eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen, weil die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer von den Aktivitäten der vorausfahrenden überrascht werden.

In der Nähe von Hannover wollte man auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen diesem Problem mit einer sogenannten Abschnittskontrolle (Section Control) lösen, bei der auf einem bestimmten Abschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird, indem bei der Einfahrt in diesen Sektor die Kennzeichen der jeweiligen Fahrzeug gescannt werden und bei der Ausfahrt anhand einer zweiten Aufnahme die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird und im Falle einer errechneten relevanten Geschwindigkeitsübertretung ein Portraitfoto des Fahrzeugführers geschossen wird. Alle Aufnahmen von Fahrzeugkennzeichen, deren Fahrer man kein nicht korrektes Verhalten vorwirft, sollten sofort gelöscht werden.

Das Land Niedersachsen hatte Anfang 2015 mit der Einrichtung der bundesweit ersten Pilotstrecke zur Verkehrsüberwachung durch eine Abschnittskontrolle begonnen. Aus dem für Herbst 2015 geplanten Probebetrieb wurde jedoch nichts, weil es offensichtlich datenschutzrechtliche Probleme gab, die nicht so schnell auszuräumen waren.

Zu den Hindernissen zählte die Zulassung und Zertifizierung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im nahe gelegenen Braunschweig. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass sich die auf der B6 zum Einsatz kommende Technik von der in anderen EU-Staaten zum Einsatz kommenden Technik unterscheide. Die hängt mit den unterschiedlichen Gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen.

So genügt dort beispielsweise die Erfassung des Kennzeichens. In Deutschland muss jedoch auch der jeweilige Fahrer eindeutig identifiziert werden. Mit deutlicher Verspätung ging das System dann am 19. Dezember offiziell in Betrieb. Am 12. März 2019 hat die 7. Kammer am Verwaltungsgericht Hannover hat im Eilverfahren entschieden, dass es für den Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachung durch die sogenannte "Section Control", welche die Polizeidirektion Hannover auf der B 6 in dem bundesweit ersten Projekt dieser Art erproben will, keine Rechtsgrundlage gibt.

Bei der Anlage werden die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos fotografiert und zumindest für den Zeitraum der Durchfahrt gespeichert. Das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport hat aufgrund dieser Entscheidung noch gleichen Tag angekündigt, die Radaranlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht korrigierte sein eigenes Urteil von 2008

Mit dem am 5. Februar 2019 veröffentlichten Beschluss vom 18. Dezember 2018 hatte Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen lägen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt. Eine solche automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle stelle auch im Nichttrefferfall, bei dem die erfassten Kennzeichen sofort gelöscht werden, einen Grundrechtseingriff dar.

In der Konsequenz dieses Urteils entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 12. März 2019 dass für das Pilotprojekt an der B6 die Rechtsgrundlage fehlt. Nun steht die Anlage an der B6 erst einmal still. Die denkbare Alternative, jetzt auf dem betroffenen Abschnitt eine Reihe von konventionellen Blitzgeräten zu installieren, welche die ganze Strecke in so dichtem Abstand überwachen, dass die Fahrzeugführer es vermeiden würden, zwischen den Blitzern zu beschleunigen, erscheint zwar rechtlich durchaus möglich, wird aber in der Praxis wohl nicht umgesetzt werden.

Eher wird man versuchen, die Gesetzeslage so zu ändern, dass die Abschnittskontrolle künftig zulässig ist. Es gibt hier zwar Aussagen, dass ein Landesgesetz zu diesem Zwecke nicht ausreichend wäre. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport teilte auf Anfrage von Telepolis in diesem Zusammenhang jedoch mit, dass der aktuell im Landtag beratene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) die Einführung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für Section Control vorsehe.

Das Land habe dafür die Gesetzgebungskompetenz, da der Bund im Straßenverkehrsrecht keine abschließenden Regelungen geschaffen habe, die ein Tätigwerden des Landesgesetzgebers ausschließen. Mit der anstehenden Verabschiedung des neuen Niedersächsischen Polizeigesetzes soll die derzeit fehlende ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wollen sich die Polizeidirektion Hannover und das Innenministerium die Entscheidungsgründe ansehen und kurzfristig über eine Beschwerde beim OVG Lüneburg entscheiden.

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