Bundesrechtsanwaltskammer schreibt beA neu aus

Nach den vielen Problemen sucht die Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen Dienstleister, der beA weiterentwickelt und betreibt

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Ende des Jahres endet der Vertrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit dem Dienstleister Atos, der im Auftrag das besondere elektronische Anwaltspostfach beA entwickelt hat und für die BRAK betreibt. Das beA war vor der eigentlich geplanten Inbetriebnahme wegen erheblicher Sicherheitsmängel ausgesetzt worden und startete dann erst nach mehrmonatiger Verzögerung vor sechs Monaten. Zu diesem Zeitpunkt waren immer noch nicht alle Sicherheitslücken geschlossen.

Der Betrieb des beA sollte sich auch nach der holprigen Anlaufphase als unbefriedigend erweisen. Die Anwaltschaft klagt immer wieder über Ausfälle des Systems, gerne am Monatsultimo, wenn zugleich viele Fristen auslaufen. Nun reagiert die BRAK mit einer Neuausschreibung des beA für fünf Jahre, beginnend am 1. Januar 2020. Die Angebote sollen bis zum 19. Juni 2019 um 12:00 Uhr eingereicht werden, ein sehr kurzer Zeitrahmen für ein umfangreiches Vorhaben.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Klage für ein sicheres beA koordiniert. Die Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurde am 15. Juni 2018 beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht und hat zum Ziel, das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) so nachrüsten zu lassen, dass allein die vorgesehenen Empfänger einer Nachricht diese entschlüsseln können. Die Ausschreibungsunterlagen schließen nach einer ersten Sichtung eine solche Weiter- oder Neuentwicklung nicht ausdrücklich ein.

[Update 03.04.2019 – 08:50 Uhr] Bis zum 2. Mai soll lediglich der Teilnahmeantrag eingereicht werden. Für ein eventuell folgendes Angebot läuft die Frist bis zum 19. Juni. Das wurde im Text korrigiert. (vowe)