Erneuter Haftbefehl gegen Automanager Ghosn

Gegen den auf Kaution freigelassenen früheren Chef von Renault und Nissan, Carlos Ghosn, habe die Staatsanwaltschaft in Tokio erneut Haftbefehl erlassen, berichtet die japanische Nachrichtenagentur Kyodo. Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen weiterer Vorwürfe

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Carlos Ghosn
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  • dpa

Gegen den auf Kaution freigelassenen früheren Chef von Renault und Nissan, Carlos Ghosn, habe die Staatsanwaltschaft in Tokio erneut Haftbefehl erlassen. Das berichtete die japanische Nachrichtenagentur Kyodo am frühen Donnerstagmorgen (Ortszeit, 4. April 2019). Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen weiterer Vorwürfe des schweren Vertrauensbruchs gegen Ghosn.

Am Steuer sitzt Ghosn schon seit November 2018 nicht mehr . 

(Bild: Renault)

Ghosn, der Architekt des Autobündnisses mit Nissan, war in Japan am 19. November wegen angeblichen Verstoßes gegen Börsenauflagen in Tokio festgenommen worden. Zudem soll er private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Er wurde angeklagt und erst nach wochenlanger Untersuchungshaft kürzlich gegen Kaution entlassen.

Nun hat die Staatsanwaltschaft scheinbar neue Vorwürfe. Auch Renault greift seinen früheren Konzernchef mit neuen Vorwürfen an. Auch dabei gehe es um Zahlungen an einen Vertriebspartner des Autoherstellers in der Region des Mittleren Ostens, wie Renault erst am Vortag mitteilte. Die Informationen seien bereits an die französische Justiz weitergegeben worden. Der Verwaltungsrat sprach in allgemeiner Form von „anfechtbaren und versteckten Praktiken“.

Zweifelhafte Zahlungen soll es zudem bei der gemeinsamen Tochtergesellschaft mit dem Allianzpartner Nissan gegeben haben. Der 65-Jährige Ghosn hatte am Mittwoch eine Pressekonferenz für den 11. April angekündigt. „Ich bereite mich darauf vor, die Wahrheit darüber zu sagen, was passiert“, schrieb er auf Twitter. Daraus wird wohl nichts.

Auch im Gemeinschaftsunternehmen mit Nissan, der RNBV mit Sitz in Amsterdam, soll es laut Renault Versäumnisse gegeben haben. Zweifelhafte Zahlungen könnten zusammen mehrere Millionen Euro erreicht haben. Die Überprüfungen dazu seien aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Hersteller behielt sich vor, die Justiz einzuschalten, falls seine Interessen verletzt worden seien. (fpi)