Datenaustausch: Überwachung von Flüchtlingen entzweit den Bundestag

Linke und Grüne warnten angesichts der Regierungsinitiative für ein neues Datenaustauschverbesserungsgesetz im Bundestag vor dem "gläsernen Ausländer".

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Datenaustausch: Überwachung von Flüchtlingen entzweit den Bundestag

(Bild: HQuality/Shutterstock.com)

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Der Regierungsentwurf für ein "zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz" stieß bei seiner 1. Lesung im Bundestag am Donnerstag auf ein sehr geteiltes Echo. Aus der Opposition warnte die Linke Ulla Jelpke, dass die Exekutive damit das Projekt "gläserner Ausländer" vorantreibe. Der Datenschutz für Menschen in diesem Land ohne deutschen Pass werde verschlechtert. Auch von den Grünen und der SPD gab es warnende Töne. Sprecher von CDU/CSU und AfD begrüßten das Vorhaben dagegen einhellig.

Mit der Initiative will die Bundesregierung den Datenaustausch über Flüchtlinge zwischen den bei der Aufnahme beteiligten Stellen zu verbessern und zugleich die Kontrolle der Betroffenen erleichtern. Vor allem soll das Ausländerzentralregister (AZR) weiterentwickelt werden, um Aufgaben der Länder und Kommunen effizienter organisieren und steuern zu können. Geplant ist, dass künftig etwa auch die Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden sowie das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen Daten aus dem AZR im automatisierten Verfahren "in Echtzeit" abrufen können.

Grundpersonalien sollen unter erleichterten Voraussetzungen an andere öffentliche Stellen weitervermittelt werden dürfen. Die "erkennungsdienstliche Behandlung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Ausländern durch die Bundespolizei im Rahmen des behördlichen Erstkontakts" wird auch außerhalb des 30-Kilometer-Grenzraums ermöglicht. Bei "vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern" sollen weitere Daten im AZR gespeichert werden, "um eine eindeutige Identifizierung zur Vorbereitung von Abschiebungen sicherzustellen".

Der nun von den Ausschüssen zu beratende Entwurf sieht auch vor, dass unbegleitete minderjährige Ausländer künftig zeitnah zu ihrer Einreise vor dem Einreichen eines Asylantrags durch Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert werden können. Die für die vorläufige Inobhutnahme zuständigen Jugendämter sollen dafür Sorge tragen, dass die Betroffenen unverzüglich durch eine befugte Behörde erkennungsdienstlich behandelt und die Daten an das AZR übermittelt werden. Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken will die Exekutive vom 14. auf das sechste Lebensjahr herabsetzen.

Der parlamentarische Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) betonte, dass das AZR noch leistungsfähiger werden solle. Es könne dann weiter dazu beitragen, die Asylverfahren zu beschleunigen. Lars Herrmann (AfD) bezeichnete den Gesetzesinhalt als sinnvoll, da er Forderungen der Fraktion aufnehme. Er verlangte aber noch Verschärfungen: Zu einer vollständigen erkennungsdienstlichen Behandlung gehöre etwa auch die Aufnahme weiterer biometrischer Daten wie der Handflächen sowie eine Beschreibung etwa von Tattoos.

Gabriela Heinrich (SPD) räumte ein, das AZR "habe das Zeug, zu polarisieren". Es liege im Interesse von Behörden, möglichst viele Daten zu sammeln und abzurufen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber habe aber darauf hingewiesen, dass keine allgemeine Personenkennziffer entstehen dürfe. Es gebe daher noch "einigen Gesprächsbedarf". Der Staat müsse allen Menschen Nischen lassen, wo sie privat sein könnten, gab die Sozialdemokratin Saskia Esken zu bedenken. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nutzung universeller offener Personenkennziffern untersagt. Jetzt solle die einschlägige AZR-Nummer ausgeweitet werden auch auf Strafverfolgungsbehörden, sodass eine umfassende Katalogisierung der Persönlichkeit von Ausländern drohe. Das Grundgesetz gelte aber für alle Menschen.

Für die FDP bezeichnete es Linda Teuteberg als gut, dass Bewegung in die Sache komme. Es müsse einfacher werden, Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern zu erkennen. Grundsätzlich richtig sei auch die Erhebung der Fingerabdrücke von Kindern. Die Rechtsstaatlichkeit aller Maßnahmen müsse aber noch geprüft werden.

Schon 6-Jährige sollten künftig als mutmaßliche Verbrecher behandelt, hielt die Linke Jelpke dagegen. Ganze Verwaltungseinheiten bekämen die Befugnis, auf das AZR ohne genaue Protokollierung zuzugreifen, was ein großes Missbrauchsrisiko berge. Das AZR müsse endlich von Karteileichen bereinigt werden. Das Register sei eher von Chaos als von validen Daten geprägt, konstatierte auch die Grüne Luise Amtsberg. Viele vermeintlich Ausreisepflichtige lebten gar nicht mehr in Deutschland, seien schon gestorben oder hätten noch Asylanträge laufen. Ferner würden selbst Wohlfahrtsverbände zur Datenspeicherung verpflichtet, was eine Beratung in einem geschützten Raum unmöglich mache. Erkennungsdienstlichen Behandlungen traumatisieren geflüchtete Kinder ferner noch weiter.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die Abgeordneten aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und einen "kollektiven Rechtsschutz" für Asylbewerber zu etablieren. Die Gesamtkonzeption sei "verfassungs- und europarechtwidrig", weil über die Betroffenen ein "undurchdringbares und allgegenwärtiges Überwachungsnetz geworfen wird". Garantien und Schutzvorkehrungen würden ihnen dagegen nicht zugestanden. Das Zentralregister dürfe nicht als "Datendrehscheibe zwischen den beteiligten Stellen" genutzt werden. (mho)