Der Kampf der Finanzämter gegen manipulierte Registerkassen

Mit Restaurant-Besuchen, Lotterielosen auf Kassenbons und mit auf den letzten Drücker verhängten Vorschriften kämpfen Finanzämter gegen Steuerhinterziehung durch gefälschte Kassenbuchungen.

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Der Kampf der Finanzämter gegen manipulierte Registerkassen

(Bild: Stefan Kühn, https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Taxameter.jpg)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Peter Schüler
Inhaltsverzeichnis

Zwei Brüder, die mutmaßlich 2600 Kassensysteme mit Funktionen zum Steuerbetrug an deutsche und österreichische Gaststätten verkauft haben, stehen seit Ende März in Oldenburg vor Gericht. Nach Zeitungsberichten haben Steuerfahnder in acht verdächtigen Lokalen wiederholt Mahlzeiten zu sich genommen und die Gäste gezählt. Spätere Buchprüfungen ergaben, dass einige der amtlichen Besuche nicht gebucht worden waren, und dass dafür offensichtlich auch keine Steuern abgeführt worden waren. Aus den Besucherzahlen schätzten die Ermittler ab, dass allein in den aufgedeckten Fällen rund sechs Millionen Euro an Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer hinterzogen worden sind. Die betroffenen Restaurantbesitzer müssen sich in gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten.

Finanzbehörden wollen Einzelhändler und Gastwirte mit der sogenannten Fiskalisierung zwingen, ihre Einnahmen vollständig anzugeben. Jeder Bezahlvorgang wird dabei in Echtzeit einzeln auf einem manipulationssicheren Speicher festgehalten. Dort sollen außer dem Rechnungsbetrag unter anderem zertifizierte Zeitstempel für Beginn und Abschluss des Bezahlvorgangs erscheinen. Ein Arbeitskreis mit Beteiligung des Kassenherstellerverbands und der DATEV hat für die Gliederung der anfallenden Datensätze eine branchenübergreifende Taxonomie erarbeitet (siehe Textkasten). Diese Art der Dokumentation ersetzt das sogenannte Z-Journal elektronischer Kassen. Das können Steuerbetrüger nach Ladenschluss nämlich unbemerkt retuschieren, um ihre Einnahmen kleinzurechnen.

Ab 1. Januar 2020 dürfen Kassenbetreiber nur noch Geräte mit einem staatlich zertifizierten Sicherheitsmodul verwenden. Hunderttausende Betriebe müssen bis dahin neue Registrierkassen anschaffen, weil sich bestehende Geräte in fast keinem Fall nachrüsten lassen. Das kommende Kassengesetz gilt allerdings auch für Taxameter, die man mit dem INSIKA-Verfahren schon seit zehn Jahren mit verfügbarer Technik vor Manipulationen schützen kann (Titelbild). Bis heute ist aber nicht erkennbar, welchen Anforderungen eine zukunftsfähige Kasse ganz genau entsprechen muss, und es gibt auch noch gar keine Gerätschaften, die sich zur Anschaffung anbieten. Deutschland hat zwar später als die meisten Nachbarländer Fiskalisierungsvorschriften erlassen, doch diese sollen nun in unhaltbar kurzer Zeit umgesetzt werden und sind nach kontroversen Debatten zudem sehr belastend für Betriebe ausgefallen.

Nachdem Experten der Finanzverwaltung und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bis 2012 ein Verfahren zur Fiskalisierung entwickelt und unter dem Namen INSIKA erfolgreich in Feldversuchen erprobt hatten, verabschiedete der Bundestag 2017 des sogenannte Kassengesetz mit ganz anderen Detailvorgaben. Dieses verlangt den Einsatz eines vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Sicherheitsmoduls. Das BSI hat aber erst im Herbst 2016 Auftrag und Budget erhalten, sich mit dieser Aufgabe zu beschäftigen und dann im August 2018 ein Projekt namens ZERSIKA zur beispielhaften Zertifizierung eines Kassenmoduls ausgeschrieben.

Nach Ende der Projektlaufzeit im Noember 2019 soll anhand des Zertifizierungsbeispiels eine Prüfrichtlinie entstehen, auf deren Basis Hersteller ihre Kassenmodule zertifizieren lassen können. Das heißt: Innerhalb der anschließenden vier Wochen können die Hersteller mit der Entwicklung vorschriftsmäßiger Systeme beginnen, dann die neuen Produkte zertifizieren lassen und auf den Markt bringen, sodass sie am 1. Januar 2020 flächendeckend einsatzbereit sind. Dieser ohnehin absurde Zeitplan stößt auf ein zusätzliches Hindernis: Wie uns mehrere Kassenhersteller im Februar inoffiziell erklärten, gibt es nämlich noch gar nicht alle für ein Sicherheitsmodul benötigten Chips am Markt. Ob und wie dieser Mangel im ZERSIKA-Projekt zu überwinden ist, mochte uns weder das BSI noch der Projektnehmer, die Firma Cryptovision erläutern.

Nur gut, dass das Kassengesetz von vornherein ein Hintertürchen quasi als Backstop enthält: Betriebe, die nach November 2010 eine nicht nachrüstbare Kasse angeschafft haben, dürfen sie bis Ende 2022 weiter betreiben.

Selbst wenn das Kassengesetz in der Zukunft überall mit zertifizierten Registrierkassen zum Tragen kommt, bleibt eine Lücke in der Steuererhebung: Geschäfte, die gar nicht erst in die Kasse eingegeben werden, können weiterhin „schwarz“ ablaufen. Nur dann, wenn der Kunde seine Zahlung durch einen Kassenzettel bestätigt bekommt, sind Tricksereien it der Buchhaltung weitgehend ausgeschlossen. Vater Staat hat deshalb ein reges Interesse daran, dass Verbraucher bei jedem Bezahlvorgang einen Bon verlangen. Um dieses Interesse an den meist verschmähten Kassenzetteln zu fördern, hat der Gesetzgeber in Taiwan und später auch der tschechische vorgeschrieben, dass jeder ausgestellte Kassenbon zugleich als Los an einer Lotterie teilnimmt. Wer fleißig alle Kassenzettel sammelt, hält sich damit die Chance auf einen fünfstelligen Lottogewinn offen.

Mehr Infos

Chaotische Kassenlage

Gesetz zum Schutzvor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Taxonomie fürKassenbuchungen
Empfehlungen eines Arbeitskereises aus DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungstechnik) und Steuerberatergenossenschaft DATEV

c't-Berichterstattung zur Debatte über Kassenrichtlinien
Peter Schüler, Kassengesellschaft, Neue Vorschriften für Registrierkassen betreffen hunderttausende Händler, c't 26/2016, S. 154

(hps)