Dracula darf im Internet bleiben

Der Begriff "Graf Dracula" verweist auf die bekannte Fabelfigur und ist nicht mit einem Nachfahren des transsilvanischen Fürsten in Verbindung zu bringen.

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Von
  • Frank Möcke

Der von der Essener Firma Alcomix im Internet verwendete Begriff "Graf Dracula" verweist auf die bekannte Fabelfigur und ist nicht mit einem Nachfahren des transsilvanischen Fürsten in Verbindung zu bringen. Damit hat das Landgericht München I den Antrag auf einstweilige Verfügung des Ottomar Rodolphe Vlad Dracul abgewiesen (Az.: 4 HKO 23770/00).

Vor der für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen 4. Kammer für Handelssachen wollte Dracul, seiner Meinung nach der alleinige rechtmäßige Träger des Namens "Dracula", der Firma untersagen lassen, unter Verwendung der Bezeichnung "Graf Dracula" oder "Dracula" zu werben. Dracul verweist darauf, der letzte lebende männliche Nachfahre des Adelsgeschlechtes derer zu Kretzulesco zu sein. Urahn Vlad ("Der Pfähler") Tepes gilt als historisches Vorbild für Bram Stokers Klassiker "Dracula". (fm)