Bayern fordert härtere Strafen für Datenklau im Netz

Bis zu zehn Jahre Gefängnis für Datendiebstahl im Internet sieht ein Gesetzentwurf Bayerns vor. Auch Online-Durchsuchungen sollen möglich werden.

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Bayern fordert härtere Strafen für Datenklau im Netz

(Bild: Shutterstock.com / Gorodenkoff)

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Die bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in dem Bundesrat eingebracht, der die Höchststrafen für Datenklau im Internet deutlich anheben soll. Im Strafgesetzbuch ist eine Höchststrafe von fünf Jahren statt bisher drei Jahren vorgesehen. In besonders schweren Fällen wie beispielsweise Angriffe auf kritische Infrastrukturen, etwa Krankenhäuser, Strom- oder Wasserversorgung soll der Freiheitsentzug bis zu zehn Jahre betragen. Das bayerische Justizministerium begründete die Erhöhung der Strafe damit, dass sie lediglich entsprechenden Delikten in der "analogen Welt" angepasst würden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Freitag im Bundesrat debattiert werden.

"Das aktuelle Strafrecht wird den neuen Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Das zeigen nicht zuletzt die großen Datenleaks der jüngeren Zeit", erklärte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Das Bundesjustizministerium habe die überfällige Modernisierung des Strafrechts aber bislang nicht in Angriff genommen. "Deshalb möchte Bayern auf Bundesebene Tempo machen und legt dazu eigene Vorschläge auf den Tisch."

Der Schutz digitaler Daten sei aus der Sicht von Eisenreich nicht ausreichend. "Wir alle wissen aber, welche Tragweite das Abfangen und Missbrauchen fremder Daten haben kann." Nicht nur die Privatsphäre und das Vermögen einzelner Personen sei dadurch gefährdet. Auch staatliche Institutionen und die Wirtschaft könnten betroffen sein. Dies habe das Potenzial, die Demokratie als solche zu gefährden. Deshalb müssten die Gesetze entsprechend angepasst werden. "Wir müssen das Strafrecht für die digitale Welt fit machen", sagte Eisenreich.

Der Entwurf sieht außerdem Strafen für digitale Einbruchsversuche vor. Täter, die an Zugangssicherungen scheiterten, blieben bisher straffrei. Nach dem Willen Bayerns soll sich das nun ändern. Zusätzlich sollen die Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden: Online-Durchsuchungen sollen künftig auch bei schweren Cyber-Delikten angewendet werden können.

Im Dezember 2018 soll ein 20-Jähriger aus Hessen über ein Twitter-Konto persönliche Daten von Politikern und Prominenten veröffentlicht haben. Betroffen sind rund 1000 Politiker, Prominente und Journalisten. Der 20-Jährige wurde festgenommen und zeigte sich geständig. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Ausspähung von Daten und Datenhehlerei ermittelt.

Zum Thema Passwortsicherheit siehe:

(mit Material der dpa) / (olb)