Kein Urteil im Prozess Münz gegen Symicron

Das Oberlandesgericht Düsseldorf will seine Entscheidung im Berufungsverfahren um die Benutzung des Markennamens "Explorer" im September verkünden.

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Von
  • Christian Persson

Vor dem 27. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde gestern der Rechtsstreit zwischen dem Autor Stefan Münz und der Firma Symicron um die Benutzung des Markennamens "Explorer" verhandelt. Das Berufungsverfahren endete zunächst ohne Entscheidung; das Gericht will im September sein Urteil verkünden. Bis dahin haben die Parteien noch einmal Gelegenheit, sich in Schriftsätzen zur Sache zu äußern.

Münz hatte den Rechtsstreit gegen die Inhaberin der umstrittenen deutschen und europäischen Marke "Explorer" in der ersten Instanz gewonnen. Der SELFHTML-Autor hatte selbst eine Feststellungsklage erhoben, nachdem der Symicron-Hausanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth serienweise mit Abmahnungen gegen Website-Betreiber vorgegangen war, die das Programm "FTP-Explorer" genannt und Links auf die Website des amerikanischen Herstellers FTPx Corporation gesetzt hatten. Einen ausführlichen Bericht über die Hintergründe und den gestrigen Prozessverlauf hat der Onlinedienst JURAwelt veröffentlicht.

Der Verlag Heinz Heise, Herausgeber von heise online, befindet sich gleichfalls wegen der Nennung von Programmnamen mit dem Bestandteil "Explorer" im Rechtsstreit mit Symicron. Nachdem das Landgericht Köln in einem Eilverfahren zunächst zugunsten von Symicron entschieden hatte, ist unterdessen auf Antrag von Heise das Hauptsacheverfahren eröffnet und an das Landgericht Düsseldorf verwiesen worden. Die dortige Verhandlung soll am 15. August um 11 Uhr stattfinden. (cp)