Spaghettimonster-Kirche beschwert sich beim Gerichtshof für Menschenrechte

Kritik an Religion und Dogmatismus ist integraler Teil der humanistischen Weltanschauung. Darum und noch anderes geht es den Pastafari in ihrer Beschwerde.

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"Spaghettimonster-Kirche" beschwert sich beim Gerichtshof für Menschenrechte

Schild der FSM an der Vietmannsdorfer Straße in Templin.

(Bild: pastafari.eu)

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Die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." (FSM) hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde eingelegt. Sie werde in Deutschland diskriminiert, bringt sie mit Hilfe des Rechtsanwalts Winfried Rath vor. Unterstützt wird sie dabei von der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht.

"Der Beschwerdeführer sieht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und möchte von seinem Recht auf Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen und seine weltanschaulichen Rituale praktizieren. Dieser Status wird ihm von deutschen Gerichten jedoch abgesprochen und die Ausübung seiner Weltanschauungsfreiheit in Teilen verweigert. Auch findet eine Diskriminierung gegenüber Religionsgemeinschaften im Bezug auf die Gewährung von Privilegien statt", heißt es in einer Mitteilung der sich Pastafari nennenden Anhänger der Kirche.

Die deutschen Pastafari sind mit ihrer Beschwerde in Straßburg nicht allein, vorher beschwerten sich dort die Glaubensgeschwister in Polen und den Niederlanden. Im Unterschied zu ihnen fordern die deutschen Pastafari nicht die Anerkennung als Religion: "Wir geben offen zu, dass wir die Lehre vom Spaghettimonster nur als Stilmittel benutzen, um unsere eigentliche Absicht, die Förderung des evolutionären Humanismus, besser umsetzen zu können."

Entzündet hatte sich der Rechtsstreit an Schildern am Ortseingang von Templin in der Uckermark im Jahr 2014. Die FSM-Gemeinde Uckermark hatte darauf Nudelmesse-Uhrzeiten neben einer Abbildung des Spaghettimonsters vermerkt, und zwar an jene Masten, an denen auch die katholische und die evangelische Kirche mit Schildern auf ihre Gottesdienste hinwiesen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hängte sie wieder ab, die FSM-Gemeinde klagte gegen den Landesbetrieb.

Der FSM geht es nach eigener Darstellung vor allem darum, dass religiöse und wissenschaftlich orientierte Weltanschauungen gleichgestellt werden. Kein Gericht habe sich vertieft damit beschäftigt, dass die Pastafari eine Weltanschauungsgemeinschaft seien. "Für das Landgericht kam es darauf schon nicht an, das Oberlandesgericht hat die Frage ohne Sachaufklärung unter der Annahme zu enger Voraussetzungen verneint, das Bundesverfassungsgericht die Klärung der Frage verweigert", fasst die FSM den Instanzenweg zusammen.

Wenn die FSM auf eine Religionsparodie reduziert werde, werde die auf dem evolutionären Humanismus beruhende Weltanschauung der Spaghetti-Kirche verkannt, heißt es in der Beschwere. Wenn die FSM eine Weltanschauungsgemeinschaft sei, "dann müssten seine Nudelmessenhinweisschilder auch neben den Gottesdiensthinweisschildern der Amtskirchen stehen dürfen. Dem Beschwerdeführer wird das vorenthalten".

Die FSM will in Straßburg erreichen, dass sie als eine eigenständige "Konfession" der Weltanschauung des evolutionären Humanismus bewertet wird. Kritik an Religion und Dogmatismus sei ein integraler Bestandteil humanistischer Weltanschauungen. Um diesen Rechtsstreit führen zu können, seien keine weiteren Spenden nötig. Die FSM bittet aber um Geld für die Buskampagne 2.0. (anw)