EU: Aus für Geoblocking von Rundfunkinhalten im Netz

Der Ministerrat hat einen Richtlinienentwurf gebilligt, der grenzüberschreitend den Zugang zu einzelnen Produktionen der Sender im Internet vereinfachen soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 47 Kommentare lesen
Fernseher

(Bild: dpa, Caroline Seidel/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Nachdem das EU-Parlament Ende März den Entwurf einer Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme im Netz beschlossen hatte, gab der EU-Rat am Montag endgültig grünes Licht für die Initiative. Europäische Rundfunkstationen können damit künftig einfacher bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Abrufdienst in Mediatheken grenzüberschreitend online anbieten. Sie dürfen etwa "vollständig finanzierte" Eigenproduktionen, Nachrichtenformate wie die "Tagesschau" oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen in allen Mitgliedsstaaten ohne technische Blockaden verfügbar machen.

Berichte über Sportereignisse bleiben mit dem Vorhaben im Fernsehen und im Radio auf nationale Territorien beschränkt. Für die unter den Entwurf fallenden Rundfunksendungen wird das Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie etwa auf Anbieter von Internetfernsehen (IPTV) ausgedehnt. Wer Fernsehprogramme per Satellit oder Kabel-TV verbreitet, genießt bereits eine urheberrechtliche Ausnahme: Er muss Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land einholen, in dem diese direkt übertragen werden. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, werden dafür keine zusätzlichen Rechte benötigt.

Die nun final befürwortete Richtlinie gilt neben der parallel verabschiedeten Urheberrechtsreform als Schritt hin zu einem digitalen Binnenmarkt. Sie sieht einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen über Online-Dienste erleichtert. Die neuen Vorschriften sollen für eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sorgen, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, deren Übertragung per Direkteinspeisung im Rahmen einer öffentlichen Ausstrahlung erfolgt.

Vom ursprünglichen Ansatz der EU-Kommission, "ungerechtfertigtes" Geoblocking für Rundfunkübertragungen übers Internet allgemein zu beenden, ist nach den Verhandlungen mit dem Parlament und dem Ministerrat wenig übrig geblieben. Statt einer Verordnung, die direkt in allen Mitgliedsstaaten gelten würde, ist eine weichere Richtlinie herausgekommen. Die Brüsseler Regierungsinstitution wollte das Herkunftslandprinzip auch auf sämtliche Online-Übertragungen "in geschlossenen Netzwerken" ausdehnen. Filmproduzenten und Verbände privater Rundfunksender wehrten sich aber erfolgreich gegen das Vorhaben. Sie sahen das Prinzip der territorialen Rechteverwertung untergraben und sich zusätzlicher Einnahmequellen beraubt.

Sobald die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Der Digitalverband Bitkom begrüßte, dass die EU den Weg frei mache für "zeitgemäßes Fernsehen", und sprach von einem "großen Gewinn für die Verbraucher". Immer mehr Menschen seien es gewohnt, Videoinhalte überall und auf allen Geräten zu schauen. Bislang hätten die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit diversen Vertragspartnern verhandelt werden müssen. Ergebnis sei teils gewesen, "dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen konnte, aber nicht in seiner Wohnung über WLAN auf dem Laptop". Die neuen Regeln ermöglichten nun "die Rechteklärung aus einer Hand". (olb)