EU-Rat für die Speicherung aller Kommunikationsdaten

Die für Telekommunikation zuständigen Minister der EU wollen die Datenschutzgesetzgebung auf die Bedürfnisse der Strafverfolgung zuschneiden.

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Von
  • Florian Rötzer

Beim Treffen des EU-Telekommunikationsrats seit dem 27. Juni in Luxemburg ging es nicht nur um die EU-Richtlinie über "Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen", die unter anderem das Recht auf einen Internetzugang beinhaltet, oder um die Einrichtung der .eu-TLD. Auch die Grenzen des Datenschutzes beim Abhören durch Strafverfolger stand auf der Agenda des EU-Rats.

Gegenstand der Verhandlungen war eine neue EU-Richtlinie zur Regelung der Verarbeitung persönlicher Daten und zum Schutz der Privatsphäre im elektronischen Kommunikationssektor. Sie soll die EU-Richtlinie 97/66/EC ersetzen, die sie im wesentlichen nur aktualisiert und auf die neuen und künftigen Kommunikationstechniken und -dienste ausweitet.

Bislang müssen die erfassten und gespeicherten "Verkehrsdaten" der Kunden nach Artikel 6 von den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzwerkes oder -dienstes gelöscht oder anonymisiert werden, wenn sie nicht mehr für den Zweck der Kommunikationsübertragung und der Abrechnung gebraucht werden. Als Einschränkungen sind in Artikel 15 notwendige Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit, der Verteidigung, der öffentlichen Sicherheit, der Prävention, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder eines unerlaubten Gebrauchs des elektronischen Kommunikationssystems vorgesehen. Eine vorsorgliche Speicherung der Daten aller Kunden bei einem Provider steht bislang aber anscheinend nicht zur Debatte.

Die Minister haben nun einen Kompromiss beschlossen. Sie wollen zwar den auf die Lokalisierungsdaten von mobilen Geräten erweiterten Artikel 5 nicht direkt umformulieren, wohl aber eine Ergänzung hinzufügen, die den Mitgliedsstaaten die Einführung nationaler Gesetze zur Speicherung der Verkehrsdaten für die Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. Das ist umgekehrt ein Freibrief für die EU-Mitgliedsstaaten, den Datenschutz im Prinzip für die Polizeibehörden aussetzen zu können. Wie aus den jüngsten Enfopol-Papieren hervorgeht, stellen sich die europäischen Strafverfolger vor, dass die Kommunikationsdaten aller Bürger über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren gespeichert werden sollen (siehe auch: Enfopol gedeiht).

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament lehnen diesen Vorstoß ab. Die Richtline muss sowohl vom Parlament als auch vom Telekommunikationsrat unterstützt werden. In Bezug auf unverlange Werbemail (Spam), ebenfalls Inhalt der Richtlinie, konnte die Ministerrunde noch keine Entscheidung zwischen einer Opt-in und einer Opt-out-Lösung treffen. Dies wurde auf das nächste Treffen verschoben.

Mehr in Telepolis: Europäischer Rat für die Speicherung aller Kommunikationsdaten. (fr)