Gig-Economy: EU-Parlament stärkt die Rechte von Crowd- und Clickworkern

Auch wer über Plattformen wie Deliveroo oder Uber nur zeitweilig beschäftigt ist, hat künftig Anspruch auf transparente und verlässlichere Arbeitsbedingungen.

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Arbeit am Computer

(Bild: SFIO CRACHO, Shutterstock.com)

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heise jobs – der IT-Stellenmarkt

Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:

Für Arbeitende in Gelegenheits- oder Kurzzeitjobs, für Anstellungen auf Abruf und Zeitarbeitskräfte sowie bei Tätigkeiten, die über Online-Plattformen vermittelt werden, gelten künftig Mindestschutzstandards. Einen entsprechenden Entwurf für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen hat das EU-Parlament am Dienstag mit 466 zu 145 Stimmen bei 37 Enthaltungen verabschiedet. Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende sind eingeschlossen. Die Bestimmungen greifen generell, wenn jemand im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und 12 Stunden innerhalb eines Monats arbeitetet. Selbständige werden ausgenommen.

Auch wer sich Jobs etwa über Amazons Mechanical Turk, Deliveroo, InnoCentive, Lieferando, LiveOps, Lyft oder Uber klickt, soll ein "Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeit" erhalten. Alle Beschäftigten müssen vom ersten Tag an – in Ausnahmefällen spätestens nach einer Woche – über die wesentlichen Aspekte ihres Vertrags informiert werden. Dazu gehören eine Beschreibung der Aufgaben, das Startdatum und die Dauer des Vertrags, die Vergütung, die Länge des Standardarbeitstages oder ein Referenzrahmen für Aufgaben mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten. Sie sollen auch in der Lage sein, einen Auftrag außerhalb dieser Vereinbarungen ohne Nachteile abzulehnen oder eine Entschädigung zu erhalten, wenn ein Job zu kurzfristig storniert wurde.

Arbeitgeber dürfen laut dem Beschluss auch Beschäftigten mit sogenannten Nullstundenverträgen nicht mehr untersagen, eine zusätzliche Tätigkeit bei einem anderen Dienstherren aufzunehmen. Die Probezeit wird auf maximal sechs Monate beschränkt, solange längere Zeiten nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegen oder durch die Art der Beschäftigung gerechtfertigt sind.

Nach mindestens sechs Monaten Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber können auch Angestellte in der Gig-Economy eine Beschäftigung mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen sowie kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Crowd- und Clickworker sollen insgesamt vor dem Absturz ins digitale Proletariat bewahrt werden. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. (axk)