EU-Parlament: Internetdienste müssen Terrorinhalte binnen einer Stunde löschen

Internetdienste sollen terroristische Inhalte eine Stunde nach einer Behördenanordnung entfernt haben. Für kleine Plattformen ist die Verpflichtung milder.

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Europäisches Parlament

(Bild: dpa, Patrick Seeger)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in erster Lesung eine Verordnung verabschiedet, die europaweit die öffentliche Verbreitung terroristischer Inhalte über Internetdienste erschweren soll. Hosting-Dienstleister, die sich "systematisch und dauerhaft" nicht an das Gesetz halten, müssen mit Geldstrafen in Höhen von bis zu 4 Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen. Eine europäische Verordnung hat Gesetzescharakter und muss von den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar umgesetzt werden.

Mit 308 Stimmen bei 204 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen hat das Plenum des Europäischen Parlaments den stark umstrittenen Verordnungsentwurf angenommen. Abgeordnete verschiedener Fraktionen hatten noch zahlreiche Änderungsanträge eingereicht. Nach den Europawahlen wird das neue Parlament die abschließenden Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission führen.

Umstritten war vor allem die kurze Benachrichtigungsfrist von 60 Minuten, da sie die Einrichtung von Uploadfiltern bedingen könnte: Erhält eine Internet-Hosting-Plattform wie Youtube oder Facebook, auf der Nutzer eigene Inhalte hochladen können, von der zuständigen nationalen Behörde einen Löschauftrag, muss sie diesen binnen einer Stunde umsetzen. Für die Ein-Stundenfrist stimmten 300 Abgeordnete, 297 stimmten dagegen.

Die Verordnung verlangt von der Plattform nicht generell, die von Nutzern übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Sie muss auch nicht aktiv nach Hinweisen auf illegale Aktivitäten suchen. Hat ein Unternehmen bereits "erhebliche Anzahl" von Löschanordnungen erhalten, dürfen die Behörden von ihm zusätzliche Maßnahmen verlangen. Dazu gehört etwa eine regelmäßige Berichterstattung an die Behörden oder die Vorgabe, die eigenen Personalressourcen zu erhöhen.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen hatten vor einer Verpflichtung der Plattformbetreiber zum Einsatz Uploadfiltern gewarnt. Der federführende Innenausschuss (LIBE) hatte daher vergangene Woche einschränkend klargestellt, dass die Plattformen von den nationalen Behörden nicht zur Überwachung hochgeladener Inhalte und den Einsatz automatisierter Tools verpflichtet werden können. Diese Klarstellung wurde nun vom Parlament bei der Abstimmung durch mehrere Zusatzanträge bestätigt.

Auch müssen die anordnenden Behörden bei jeder Entscheidung die Größe und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigen sowie die "Freiheit, Informationen und Ideen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu erhalten und weiterzugeben" achten. Die Behörden müssen daher kleine Unternehmen, die noch nie einen Löschauftrag erhalten haben, 12 Stunden vorher über Verfahren und Fristen informieren.

Die Gesetzgebung richtet sich gegen alle Materialien, darunter Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, mit denen "zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten angestiftet oder dazu aufgerufen oder für die Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung geworben" wird. Umfasst sind auch Anleitungen zur Herstellung und den Einsatz von Sprengstoffen, Schusswaffen und anderen Waffen für terroristische Zwecke.

Vor einer möglicherweise zu weiten Definition hatten bereits drei UN-Sonderberichterstatter gewarnt. Der Verordnungsentwurf hält nun ausdrücklich fest, dass Inhalte, die zu Zwecken der Berichterstattung, der Bildung und Forschung verbreitet werden, nicht gelöscht werden dürfen. Auch polemische oder kontroverse Äußerungen zu sensiblen politischen Fragen dürfen nicht als terroristischer Inhalt interpretiert werden.

Der konservative Berichterstatter Daniel Dalton unterstrich die Notwendigkeit einer Regelung, wobei er betonte, "ohne ein faires Verfahren besteht die Gefahr, dass zu viele Inhalte entfernt werden, da Unternehmen verständlicherweise den Ansatz 'Sicherheit zuerst' verfolgen, um sich zu schützen".

Schattenberichterstatterin Julia Reda von der Fraktion Grüne/Piraten sagte, dass mit der Parlamentsentscheidung die von der EU-Kommission und dem Europäischen Ministerrat geforderten Terrorfilter vorerst vom Tisch seien. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, vermisst aber "Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen" und warnt davor, dass das Instrument politisch missbraucht werden könne: "Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen."

Erst vor Tagen hatten Betreiber des Internetarchivs Archive.org vor behördlichem Übereifer gewarnt. Demnach soll die Meldestelle von Europol Löschaufforderungen verschickt haben, die inhaltlich nicht korrekt waren. Betroffen waren etwa Texte aus dem Literaturarchiv Gutenberg, wissenschaftliche Artikel oder Liedtexte von Rockbands wie Grateful Dead. (mho)