TikTok: Gericht erlaubt Rückkehr in App-Stores in Indien

TikTok steht in Indien wohl kurz vor der Rückkehr in die App-Stores von Google und Apple. Ein Gericht hat seine Entscheidung nach einer Anhörung revidiert.

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TikTok: Rückkehr in App-Stores in Indien erlaubt

(Bild: TikTok)

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Die Videoclip-App TikTok darf in Indien bald wieder in Googles Play Store für Android und Apples App-Store für iOS auftauchen. Vergangene Woche war verfügt worden, dass die App nicht mehr über diese offiziellen Wege verteilt werden darf. Das hat das Gericht im südindischen Staat Tamil Nadu entschieden, das schon für die Blockade verantwortlich war, berichtet Reuters. Ausschlaggebend waren demnach Argumente des chinesischen Medien-Unternehmens ByteDance in einer Anhörung am Mittwoch. Das für die Blockadeverfügung zuständige Ministerium würde deren Aufhebung anordnen, sobald das Urteil empfangen würde.

In TikTok können Nutzer Kurzvideos ansehen, aufnehmen, bearbeiten und um Effekte ergänzen. Der Anbieter ByteDance hatte 2017 für 800 Millionen US-Dollar die beliebte Karaoke-App Musical.ly gekauft hatte und ein Jahr später mussten alle Nutzer von Muscial.ly auf TikTok wechseln. Schon Musical.ly hatte in der Kritik gestanden, weil die jungen Nutzer auch freizügige Videos hochluden und Schutzmaßnahmen nicht gefruchtet hatten. Indien ist für TikTok einer der wichtigsten Märkte überhaupt und die Blockade hatte ByteDance nach eigenen Angaben jeden Tag 500.000 US-Dollar gekostet und 250 Arbeitsplätze gefährdet.

Wie Reuters nun erläutert, hatten die Anwälte von ByteDance argumentiert, dass TikTok lediglich eine Plattform bereitstelle, auf die Nutzer Inhalte hochladen können. Für die Inhalte sei der Anbieter nicht verantwortlich, solange er gesetzeswidriger Inhalte nicht gewahr sei. Nur ein "sehr kleiner Teil" der Inhalte würden als unangemessen eingestuft. Sinnvoller als eine Blockade wäre es, die Inhalte zu regulieren. Damit konnte das Gericht wohl überzeugt werden und die Kläger wollen laut Reuters auch keine Rechtsmittel einlegen. Der befürchtete Präzedenzfall wurde also nicht geschaffen. (mho)