Zweiter Akt

Verschärfung des WLTP fordert die Hersteller

Aktuell kämpfen die Hersteller weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit mit der Verschärfung des WLTP, dem sogenannten zweiten Akt. Was ändert sich dabei? Nicht derart dramatisch viel wie bei der Umstellung vom NEFZ auf den WLTP, aber die Änderungen haben es im Detail durchaus in sich

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Von
  • Martin Franz
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Zur Zeit kämpfen die Hersteller unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit mit der Verschärfung des WLTP, dem sogenannten zweiten Akt. Was ändert sich dabei? Nicht derart dramatisch viel wie bei der Umstellung vom NEFZ auf den WLTP, aber die Änderungen haben es im Detail durchaus in sich.

Die Umstellung vom „Neuen europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) auf den „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) hat der Autoindustrie schwer zu schaffen gemacht. Über Monate waren von einigen Fahrzeug-Modellen einige Ausführungen gar nicht zu haben, einige sind es bis heute nicht. Dabei bleibt das Tempo unglaublich hoch, denn der Takt bei Abgasnormen und Prüfzyklen ist anspruchsvoll.

Die Verordnung wächst von 700 auf 1000 Seiten

Bisher umfasste die Verordnung zum WLTP rund 700 Seiten, im Rahmen des zweiten Aktes kommen noch einmal etwa 300 Seiten hinzu. Neue Messungen müssen seit dem 1. Januar 2019 nach den aktualisierten Vorgaben durchgeführt werden. Da sich die EU erst im November 2018 auf den finalen Text geeinigt hatte, war die Frist extrem kurz. Allerdings waren die meisten Änderungen absehbar, denn hier wurde größtenteils schlicht das abgesegnet, was die Vereinten Nationen (UN) bis Mitte 2018 festgelegt hatte.

Die Anforderungen an sich werden nicht unbedingt strenger, sind aber präziser formuliert. Der Prüfstandsdurchlauf wird im WLTP nach wie vor von einem menschlichen Testfahrer vorgenommen und entspricht deshalb nie zu 100 Prozent der vorgegebenen Fahrkurve. Die bisherigen Toleranzen nach oben oder unten blieben unverändert, doch künftig wird es einen Korrekturfaktor geben. Mit dem „Fahrkurven-Koeffizienten“ wird einerseits überprüft wird, wie genau sich der Fahrer an die vorgegebenen Fahrkurven hält. Anderseits werden damit die Abweichungen des Prüfers ausgeglichen. Das heißt, alle im WLTP 2 genannten Verbräuche sind dann exakt auf der vorgegebenen Linie ermittelt – zumindest rechnerisch.

Etwas genauer wird auch bei Temperierung hingesehen. Im NEFZ durften die Hersteller noch einen ihnen genehmen Wert zwischen 20 und 30 Grad Celsius wählen. Im WLTP wird einmal bei 14 und einmal bei 23 Grad Celsius gemessen. Im WLTP 2 dürfen die dabei ermittelten Verbrauchswerte nur noch maximal 5 Prozent voneinander abweichen.

Schwieriger für Plug-in-Hybride

Anspruchsvoller wird es auch bei der maximal erlaubten Verdunstung von Kraftstoffen. Statt in 24 darf ein Auto mit Benzin im Tank künftig innerhalb von 48 Stunden eine begrenzte Menge an Kohlenwasserstoffmolekülen in die Umwelt entlassen. Da die Menge gleich blieb, wird das vor allem für Plug-in-Hybride deutlich schwieriger. Die können die im Aktivkohlefilter gesammelten Kraftstoffdämpfe nicht einfach der Verbrennung zuführen, wenn sie viel elektrisch bewegt werden. Dort müssen die Tanks also höhere Drücke vertragen – ein Kostenfaktor, der nicht zu unterschätzen ist.