Influencerin Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung auf Instagram

Cathy Hummels, Frau des Ex-Fußballnationalspielers Mats, weist auch gerne gratis auf Firmen hin – und wird dafür nun vorm Münchner Landgericht nicht belangt.

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Influencerin Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung auf Instagram

Immer im Bild und dabei erstaunlich selten in Selbstfotografierhaltung: Influenza Hummels.

(Bild: Cathy Hummels auf Instagram.)

Lesezeit: 2 Min.

Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) am Montag ab. Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung (Az. 4 HK O 14312/18).

Hummels beschäftigt sich in ihrem Instagram-Profil mit Mode, ihrem Leben als Mutter eines Kleinkinds, Yoga, Reisen und anderen Themen. "Ihre Posts sind teilweise mit Hinweisen auf die Hersteller der von ihr getragenen Kleidung oder sonstiger in Bild zu sehender Gegenstände versehen", erläutert das Landgericht München in einer Mitteilung. Diese Gegenstände seien teilweise "getagt": Werde auf die entsprechende Stelle im Bild geklickt, erscheine der Name der Unternehmen, deren Produkte abgebildet sind. Wer auf den Namen des Unternehmens klickt, werde auf den Account des Unternehmens weitergeleitet. Gegenstand des Verfahrens waren vier konkrete Posts, die verschiedene Unternehmen tagten und in einem Fall erkennen ließen.

Der VSW wirft Cathy Hummels unlautere Werbung vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis "Bezahlte Partnerschaft".

Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung des Gerichts hervor, dass die Frau des Bayern-Fußballprofis Mats Hummels auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.

Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige VSW mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht. (mit Material der dpa) / (anw)