Wikileaks-Gründer Julian Assange zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt

Der Verstoß gegen Kautionsauflagen bringt Julian Assange ins Gefängnis. Über das Auslieferungsersuchen der USA wird noch entschieden.

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Julian Assange

Julian Assange (2014)

(Bild: Cancillería del Ecuador CC BY SA 2.0)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist vom britischen Gericht Southwark Crown Court zu einer Gefängnisstrafe von 50 Wochen wegen des Verstoßes gegen seine Kautionsauflagen in Großbritannien verurteilt worden. Richterin Deborah Taylor blieb mit ihrem Urteil nur knapp unter der maximal möglichen Strafe von einem Jahr Haft. In ihrer mündlichen Begründung stellte sie fest, dass Assange sich jederzeit freiwillig den Börden hätte stellen können, dies aber nicht getan habe. Das Argument der Verteidigung, Assange habe aus "begründeter Angst" davor gehandelt, dass Schweden ihn an die USA ausliefern könne, wurde von der Richterin nicht geteilt.

Zum Zeitpunkt seiner Flucht in die Botschaft von Ecuador vor sieben Jahren hatte Assange alle Rechtsmittel erschöpft, die Großbritannien daran hindern sollten, ihn an Schweden wegen eines Vergewaltigungsvorwurfes auszuliefern. Die Staatsanwaltschaft in Schweden hatte die Ermittlungen dann 2017 eingestellt. Die Anwältin der Frau, die Assange beschuldigt, hat aber die Wiederaufnahme beantragt. Assange war am 11. April von der britischen Polizei in der Botschaft Ecuadors in London festgenommen worden, nachdem Ecuador das politische Asyl aufgehoben hatte.

Ab dem morgigen Donnerstag wird Assanges Fall vor dem Bezirksgericht Westminster verhandelt. Hier geht es um das Auslieferungsersuchen der USA. Assange wird vorgeworfen, sich zusammen mit der Whistleblowerin Chelsea Manning, damals Bradley Manning, verschworen zu haben und ein Passwort eines Computernetzwerkes der Regierung zu knacken. 2010 hatte Mannings an Wikileaks hunderttausende geheime Militärdokumente weitergeleitet. Dabei ging es um die US-Militäreinsätze im Irak und Afghanistan. Die US-amerikanische Justiz kann in dieser Verhandlung weitere Anklagepunkte geltend machen, muss aber berücksichtigen, dass britische Gesetze eine Auslieferung untersagen, sollte einem Angeklagten in den USA die Todesstrafe drohen. (olb)