San Francisco verbietet sich Gesichtserkennung

Die Stadt San Francisco stellt sich selbst hohe Hürden für den Einsatz von Überwachungstechnik auf. Gesichtserkennung ist besonders tabu.

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Brücke

San Francisco

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Die Hightech-Stadt San Francisco möchte den Einsatz von Überwachungstechnik bremsen. Städtische Einrichtungen, darunter die Polizei, werden vor dem Einsatz von Überwachungstechnik hohen Aufwand für Offenlegung und Genehmigung treiben müssen, der meist abschreckend sein wird. Für Gesichtserkennung soll überhaupt ein generelles Verbot gelten.

Das hat der Stadtrat am Dienstag mit acht zu einer Stimme beschlossen. Die noch ausstehende zweite Lesung gilt als Formsache. Die Auflagen gelten weitgehend auch für die Nutzung der Daten aus Überwachungseinrichtungen Dritter.

Möchte eine städtische Einrichtung Überwachungstechnik einsetzen, muss sie beim Stadtrat um Genehmigung nachsuchen und dabei sehr viele Details offenlegen. Ein Ausschuss muss dann ein öffentliches Hearing abhalten. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die eingesetzte Überwachungstechnik diskriminierungsfrei arbeitet.

Im unwahrscheinlichen Genehmigungsfall muss die antragstellende Abteilung fortan einen umfassenden jährlichen Bericht abfassen, der auch veröffentlicht wird. Die neuen Regeln sollen wohl durch hohen Aufwand und Transparenz die staatliche Überwachung eingrenzen.

Nicht von der Vorschrift erfasst sind Überwacher, die nach Bundesrecht am Hafen und Flughafen tätig werden. Auch für Stadtabteilungen gibt es eine Reihe Ausnahmen, darunter etwa Aufnahmen in Verhörräumen der Polizei oder in Innenräumen nichtöffentlicher städtischer Fahrzeuge. Außerdem überwachen dürfen Staatsanwalt und Sheriff für Ermittlung und Strafverfolgung, müssen das aber in der Regel offenlegen. San Franciscos Sheriff ist insbesondere mit Gefängnisbetrieb sowie ausgewählten weiteren Aufgaben betraut.

Fremont liegt südlich San Franciscos und beheimatet unter anderem eine Tesla-Fabrik. Mit diesem schmucken Anhänger observiert die örtliche Polizei einen öffentlichen Parkplatz.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Eine weitere Ausnahme gilt für Gefahr im Verzug. Dann darf maximal sieben Tage überwacht werden, sofern die Gefahr überhaupt so lange andauert; zudem ist die Verwendung der gewonnenen Daten eingeschränkt. Und weil sich die Stadt keine Schmälerung des Parkgebührenaufkommens leisten möchte, gilt die neue Vorschrift nicht für Geräte zur Ausstellung von Parkstrafen.

Sehr wohl erfasst sind elektrische Mautgeräte, IMSI-Catcher, Software zur Überwachung sozialer Netze, automatische Kennzeichenerfassungsgeräte, Verbrechensvorhersage, Videoüberwachung, am Körper getragene Kameras, Schusserkennungsdienste, Biometrie, mobile DNA-Erhebung, RFID-Scanner sowie Hacking-Werkzeuge. Bereits eingerichtete Überwachungstechnik wird ebenfalls ein Genehmigungsverfahren nach der neuen Bestimmung durchlaufen müssen.

In den Erwägungsgründen der neuen Verordnung halten die Verfasser fest, dass Überwachungstechnik in der Vergangenheit zur Einschüchterung und Unterdrückung von Minderheiten aller Art genutzt wurde. Gesichtserkennung wird speziell eingeschränkt, weil sie Rassendiskriminierung verschärfe.

In der selben Sitzung am Dienstag hat der Stadtrat in zweiter Lesung beschlossen, dass Ladengeschäfte Bargeld akzeptieren müssen. Bargeldlose Amazon-Filialen wären damit in San Francisco nicht sinnvoll möglich.

(ds)