DSGVO: Was man beim Cloud-Computing bei externen Dienstleistern beachten muss

Für Unternehmen, die die Cloud nutzen, hat sich nach der neuen Gesetzgebung einiges geändert. Auch Cloud-Anbieter haben neue Rechte und Pflichten erhalten.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
DSGVO: Was man beim Cloud-Computing bei externen Dienstleistern beachten muss

(Bild: mixmagic / shutterstock.com)

Lesezeit: 13 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen grundsätzlich neu. Vor einem Jahr war es dann soweit: Die DSGVO trat nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig in Kraft. Im Schwerpunkt Ein Jahr DSGVO: eine Bilanz ziehen wir ein erstes Fazit über die Auswirkungen und stellen die Änderungen auf den Prüfstand.

Daten auf fremde Rechner zu transferieren, die irgendwo im Ausland stehen, ist vor allem den Juristen unter den Datenschützern nicht geheuer. Zumal man bei den Servern bisweilen nicht genau weiß, wem sie gehören und wer dafür verantwortlich ist. Auch wenn Informationen auf gut geschützten Cloud-Rechnern zumindest sicherer liegen dürften als auf den Servern von kleinen Unternehmen oder Freiberuflern ohne eigene IT-Abteilungen, stellen die DSGVO und das BDSG-neu bei der Verlagerung personenbezogener Daten in die Cloud besondere Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen.

Für Anbieter sowie Nutzer von Cloud-Angeboten bringt die DSGVO gleich mehrere entscheidende Änderungen mit sich. Sie betreffen bereits die Auswahl eines Dienstleisters und das Abschließen von Verträgen. Hier können Zertifizierungen bei der Entscheidung für einen Anbieter helfen. Neu ist ebenfalls die Mithaftung des Cloud-Hosters bei Datenpannen, die auch direkt gegenüber den einzelnen Betroffenen besteht. Das größte Problem für die gesamte Branche dürfte allerdings in den strengen Löschanforderungen liegen, die in der Praxis gerade in der Cloud nur schwer umzusetzen sein werden.