Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen

Ein Leitlinienpapier der CDU setzt in Sachen innerer Sicherheit auf Härte – das betrifft auch die sogenannte Hochtechnologie-Kriminalität.

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Von
  • Florian Rötzer

Die vom Bundesvorstand der CDU präsentierten "Leitlinien zur inneren Sicherheit" setzen auf Härte – das betrifft unter anderem auch die Verfolgung von computerbezogener Kriminalität.

Das Leitlinienpapier verlangt zunächst allgemein härtere Strafen und strenges staatliches Vorgehen. Die enthaltenen Forderungen betreffen etwa die Verschärfung des Ausländerstrafrechts, den Ausbau der Videoüberwachung von öffentlichen Räumen und die Schließung der "Strafbarkeitslücke" zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe. Auch von Einschränkungen des Versammlungsrechts versprechen sich die Unionspolitiker offenbar eine Verbesserung der inneren Sicherheit. Gentests sollen nicht nur im Zusammenhang mit schweren Straftaten durchgeführt werden, sondern auf breiter Basis zum Einsatz kommen. DNA-Proben sollen länger als bisher gespeichert werden.

Auch für die sogenannte Hochtechnologie-Kriminalität hat die CDU einige Vorschläge, die zeigen, dass man nicht auf das umstrittene Cybercrime-Abkommen des Europäischen Rats oder auf die im Rahmen von Enfopol gedeihenden Pläne warten will. Zur "wirksamen Strafverfolgung von Softwarepiraterie oder erfolgten Hacking-Attacken" sollen die Strafverfolgungsbehörden das "nötige Handlungsinstrumentarium" erhalten. Nach den Vorstellungen des CDU-Bundesvorstands müssen Netzbetreiber zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet werden, um sofort Telefonüberwachung "rund um die Uhr" zu ermöglichen oder Verbindungsdaten vollständig zu übermitteln. Für die "wirksame Strafverfolgung und Gefahrenabwehr" wird überdies gefordert, dass Computer "ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern" durchsucht werden können, was auch auf weitere Computer in einem Netzwerk erweitert werden soll. Angesichts solch weitreichender gewünschter Eingriffe hält man jedoch weder eine detaillierte Begründung noch die Erwähnung von Daten- oder Privatsphärenschutz für notwendig, wenn etwa "Mindestfristen bei der Speicherung von Daten" verlangt werden.

Mehr in Telepolis: Schaffung des "nötigen Handlungsspielraums" für die Strafverfolger. (fr)