5G-Auktion: Bundesnetzagentur geht von der Bremse

Die Versteigerung der 5G-Frequenzen kommt nur noch langsam voran. Nun greift die Regulierungsbehörde ein und erhöht die Mindestgebote.

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5G Symbolbild

(Bild: heise online/vbr)

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Nachdem die Auktion der 5G-Frequenzen zuletzt nur im Schneckentempo vorangekommen ist, greift die Bundesnetzagentur erneut ein: Die Regulierungsbehörde macht von einer Sonderregelung Gebrauch und legt die Latte für neue Gebote im 3,6-GHz-Band höher: Seit Runde 466 am Mittwochnachmittag müssen neue Gebote mindestens 13 Millionen Euro über dem aktuellen Höchstgebot des jeweiligen Blocks liegen.

Seit Wochen bieten die vier Wettbewerber nur noch mit dem Mindestgebot für einen der Blöcke im 3,6-GHz-Band. Dieses Mindestgebot hatte die Bundesnetzagentur am 4. April auf 2 Prozent des aktuellen Höchstgebotes abgesenkt, was zuletzt zu vergleichsweise zahmen Gebotserhöhungen zwischen 2,6 und 3 Millionen Euro führte. In der vergangenen Woche war die Summe der Gebote auf über 6 Milliarden Euro gestiegen.

Eine solche Absenkung der Mindestgebote sehen die Auktionsregeln vor, um der Regulierungsbehörde die Möglichkeit zu geben, eine zu hitzige Bieterschlacht zu bremsen. Offenbar ist die Bundesnetzagentur aber zu früh auf die Bremse gestiegen – zumindest kritisieren das Branchen-Insider. Die niedrigen Mindestgebote führten zu dem ermüdenden Schauspiel der vergangenen Wochen, bei dem keiner der Wettbewerber seine Karten auf den Tisch legen musste.

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Von der Erhöhung der Mindestgebote erhofft sich die Bundesnetzagentur eine Beschleunigung der Auktion, sagte ein Sprecher der Behörde und bestätigte einen Bericht des Handelsblatts. Die vier Wettbewerber könnten sich so schneller gezwungen sehen, ihre Karten auf den Tisch zu legen. Allerdings gibt es noch andere Unklarheiten, die eine Einschätzung der Strategien der Wettbewerber erschweren.

Die komplizierten Regeln sehen unter anderem ein Mindestaktivitätsniveau vor: wer einmal für ein paar Blöcke geboten hat, muss in den folgenden Runden ein gewisses Aktivitätsniveau halten, um nicht die Bietberechtigung für einzelne Blöcke zu verlieren. Diese Vorgabe soll bewirken, dass die Wettbewerber für ihren tatsächlichen Bedarf bieten und nicht taktieren. Die jeweiligen Vorgaben legt der Auktionator fest. Wie hoch die Mindestaktivitätsvorgabe derzeit ist, verrät die Behörde nicht. "Die Bundesnetzagentur kommentiert Zwischenstand und Auktionsphase nicht", sagt ein Sprecher auf Anfrage.

Offen ist deshalb auch, ob United Internet als Newcomer vor der Auktion einen Mindestbedarf bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Macht ein Interessent etwa plausibel, dass sich Aufbau und Betrieb einer eigenen Netzinfrastruktur nur mit einer bestimmten Frequenzausstattung wirtschaftlich machen lässt, kann er diese vorher anmelden. Ersteigert er dann bei der Auktion weniger Spektrum als sein angemeldeter Bedarf, kann er von dem Kauf der Lizenzen zurücktreten.

Experten gehen davon aus, dass United Internet über seine Tochter 1&1 Drillisch acht Blöcke benötigt, um ein eigenes Netz zu betreiben. Das spiegelt sich auch in den Geboten des Unternehmens wider. Vor vier Wochen hatte der Newcomer kurzzeitig Spektrum im umstrittenen 3,6-GHz-Band geräumt und damit die Möglichkeit für ein schnelles Ende angeboten. Die Konkurrenten sind darauf aber nicht eingegangen und haben lieber weitergemacht.

Beobachter schätzen, dass es den etablierten Netzbetreibern nun auch darum geht, den Neuling United Internet zu zermürben. Telefónica, Telekom und Vodafone müssten mit einem erfolgreichen Newcomer über Roaming zumindest verhandeln – für die Mobilfunker ist das die Büchse der Pandora, die sie lieber dicht verschlossen halten würden. Also bieten sie weiter und hoffen, dass 1&1 zuerst blinzelt. (vbr)