Online gehen statt Nummer ziehen: Die neue Autozulassung im Netz

Wer ein Auto anmelden möchte, sitzt oft lange in Warteräumen der Behörden. Damit soll durch ein Online-Anmeldeverfahren bald Schluss sein.

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Online gehen statt Nummer ziehen: Die neue Autozulassung im Netz

Für das Verkehrsministerium ein augenscheinlich sehr wichtiger Aspekt für die Digitalisierung der Kfz-Zulassung: Sie kann mit dem neuen Personalausweis gleich beim Autokauf erledigt werden.

(Bild: Werbefilm Bundesverkehrsministerium)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Claudius Lüder
  • dpa
Inhaltsverzeichnis

Für einen Besuch in einer Kfz-Zulassungsstelle müssen Autobesitzer oft viel Zeit mitbringen. Nummer ziehen, sitzen, warten. Geduld ist gefragt. Doch mit diesem Ärger soll bald Schluss sein. Ab Herbst wird Phase drei des Projekts i-Kfz eingeläutet. i-Kfz bedeutet internetbasierte Fahrzeugzulassung. Ein neues Auto soll man künftig online anmelden, umschreiben oder wiederzulassen können – ohne Wartezeit im Amt zu verbringen.

In Teilen ist das schon möglich, betrifft aber nur Abmeldungen oder Wiederzulassungen im selben Zulassungsbezirk – dies waren die ersten beiden Phasen des Projekts. Jetzt folgt die nächste.

"Wir ermöglichen nun auch das erstmalige An- und das Ummelden per Mausklick", erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in einer Mitteilung. Geplant ist, i-Kfz im Herbst bundesweit anbieten zu können. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Und: Was einfach klingt, erfordert vom Nutzer mehr als nur eine Internetanbindung. "Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt", erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.

"Wird ein Fahrzeug online zugelassen, erfolgt ein Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister", erklärt Schuster. Prüforganisationen wie die KÜS übermitteln ihre Daten nach der Hauptuntersuchung (HU) an das Register des Kraftfahrt-Bundesamts, von wo aus sie dann von den Zulassungsstellen abgerufen werden können.

In der Praxis soll die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen können: Nach der Identifizierung im Online-Portal gibt man diverse Daten ein. Diese werden vom System automatisch gecheckt, dann zahlt man. Anschließend wird der Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Per Post kommen dann Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen.
Eine Zeitersparnis hat der Autofahrer hier also nur bedingt, denn bis die Post mit Brief und Prüfsiegeln ankommt, können zwei bis drei Tage vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.

Wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug umgemeldet, geht es schneller. Wenn beispielsweise ein Autofahrer aus Hamburg in Berlin ein Auto mit Berliner Kennzeichen kauft, kann er künftig den Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme komplett online durchführen. Vor Ort stellt er über das Handy auf dem Onlineportal den Antrag und kriegt einen vorläufigen Zulassungsbescheid in sein elektronisches Postfach auf dem Portal. "Damit kann der Hamburger Bürger sofort losfahren. Das Auto ist somit zugelassen. Die finalen Dokumente werden auf dem Postweg zugeschickt", erläutert der Landesbetrieb Verkehr (LBV) der Stadt Hamburg auf Anfrage.

Was die Online-Meldung nicht ersetzen kann, ist das Aufkleben der amtlichen Prüfsiegel. Das soll der Autofahrer künftig selbst erledigen. In Hamburg etwa verschickt der LBV eine genaue Anleitung, damit die Plaketten korrekt aufgeklebt werden. Schuster zufolge ist dies aber noch nicht einheitlich geregelt. "Es
gibt Zulassungsstellen, wo dieser Teil der Online-Anmeldung noch nicht dem Kunden überlassen wird und die Autofahrer gebeten werden, mit den Nummernschildern vorbeizukommen."

Noch sind nicht alle Zulassungsstellen so vernetzt, dass sie den Autofahrern i-Kfz überhaupt anbieten können. "Für die Zulassungsstellen gibt es noch eine Übergangsfrist bis Oktober, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen", sagt Boos. Dem Bundesverkehrsministerium zufolge sind mehr als 400 der insgesamt 431 Zulassungsbehörden im Land an das Verfahren angebunden. Aufseiten der Prüforganisationen würden nahezu alle Anbieter wie TÜV, Dekra oder KÜS die Voraussetzungen für i-Kfz erfüllen. (kbe)