EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Die Richter am Europäischen Gerichtshof meinen, die in Deutschland geplante Pkw-Maut sei nicht europäisch rechtens.

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EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
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Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Die Richter entschieden damit anders als der EuGH-Generalanwalt, der im Februar empfohlen hatte, die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut abzuweisen.

Österreich hatte geklagt, weil die Infrastrukturabgabe genannte Pkw-Maut ausländische Fahrer diskriminiere, denn inländische Autobesitzer würden über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich zog daraufhin selbst vor Gericht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte nun im Sinne Österreichs fest, "dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt", heißt es in einer Mitteilung des EuGH. Die Steuerentlastung kompensiere die Infrastrukturabgabe genannte Maut vollständig, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe allein auf Haltern von Fahrzeugen aus dem Ausland liege.

Deutschland habe nicht näher angegeben, wie hoch der Anteil der Steuer zur Finanzierung der Infrastrukturen des Bundes ist. Daher habe die Bundesregierung nicht dargelegt, dass die Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Autos angemessen sei. Zudem könnten ausländische Fahrzeughalter zwischen zeitlich unterschiedlich geltenden Vignetten wählen, für Autos aus Deutschland wäre sie nur jährlich möglich. Diese beiden Punkte zeigten, dass der in Deutschland propagierte Übergang des Finanzierungssystems von einem "Benutzer-" auf ein "Verursacherprinzip" ausschließlich die Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen betreffe.

Die Pkw-Maut sollte eigentlich im Herbst 2020 eingeführt werden. Autofahrer hätten dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen müssen, deutsche Fahrzeugbesitzer wären über die Kfz-Steuer von den Kosten von 130 Euro pro Jahr entlastet worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Wahlkampf 2013 beteuert, mit ihr werde es keine Pkw-Maut geben. Ihre Kollegen von der CSU hatten sich aber nicht von ihren Plänen abbringen lassen.

Es ist recht selten, dass ein Mitgliedstaat eine Vertragsverletzungsklage gegen einen anderen Mitgliedstaat erhebt. Die vorliegende Klage war die siebte von insgesamt acht in der Geschichte des Gerichtshofs. (anw)