Urteil: Verkauf des Nürburgrings war rechtens

Das EU-Gericht hat die Umstände des Verkaufs der Rennstrecke Nürburgring für rechtens erklärt. Die Luxemburger Richter bestätigten eine Entscheidung der EU-Kommission und wiesen die Klage des Vereins „Ja zum Nürburgring“ und des US-Unternehmens Nexovation ab

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(Bild: BMW)

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Von
  • dpa

Der Nürburgring ist eine der bekanntesten Rennstrecken in Deutschland.

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Das EU-Gericht hat die Umstände des Verkaufs der Rennstrecke Nürburgring in der Eifel für rechtens erklärt. Die Luxemburger Richter bestätigten am Mittwoch (19. Juni 2019) eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014 und wiesen die Klage des Vereins „Ja zum Nürburgring“ und des US-Unternehmens Nexovation ab. (Rechtssachen T-353/15 und T-373/15) Es ging um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen Beihilfen vor fünf Jahren zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde. Die Kläger hatten die Strecke selbst erwerben wollen, waren aber nicht zum Zuge gekommen.

Sie argumentierten, das Bieterverfahren habe den Käufer bevorzugt und keinen marktgerechten Preis erzielt. Capricorn erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen, das zuvor mit fast einer halben Milliarde Euro vom Land Rheinland-Pfalz subventioniert worden war. Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 zwar entschieden, dass bestimmte Beihilfen des Landes für den Ausbau zum Freizeitpark zwischen 2002 und 2012 unzulässig waren.

Das Bieterverfahren sei jedoch offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen und der Preis marktgerecht. Zwischen den früheren staatlichen Eigentümern des Nürburgrings und Capricorn gebe es keine „wirtschaftliche Kontinuität“. Vom Käufer könnten somit keine Beihilfen zurückgefordert werden, erklärte die Kommission damals. Diesen Beschluss bestätigte das EU-Gericht und wies die Klagen ab. Diese seien teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet.

(mfz)