Gefährdung per Gesetz

Kommentar: Motorradfahren ohne Prüfung

Geht es nach Verkehrsminister Scheuer, sollen Autofahrer künftig Motorräder mit bis zu 125 ccm fahren dürfen – ohne eine weitere Prüfung. Würde das so umgesetzt, wäre es eine schlechte Idee für die Sicherheit im Verkehr

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Zweirad 4 Bilder
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Das Bundesverkehrsministerium plant eine Änderung der Führerscheinregelung nach der Besitzer eines Autoführerscheins Motorräder mit bis zu 125 cm3 Hubraum fahren dürfen ohne eine Führerscheinprüfung dafür ablegen zu müssen. Damit beweist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine erstaunliche Konstanz in seinen übereilten und unausgegorenen Entscheidungen. Nachdem schon die Autobahnmaut für Ausländer und die Erlaubnis, E-Roller auf Bürgersteigen zu fahren, gekippt wurden, wird auch dieser Entwurf hoffentlich wieder eingestampft werden.

Ohne ausreichende Ausbildung

Geplant ist, dass Besitzer eines Klasse-B-Führerscheins zukünftigen nach Absitzen von 90 Minuten Theorieunterricht und sechs praktischen Fahrstunden, die nicht zwingend im Straßenverkehr, sondern auch auf einem Verkehrsübungsplatz stattfinden dürfen, die Fahrerlaubnis von Leichtkrafträdern mit 125 cm3 erteilt bekommen, indem ihr Führerschein um die sogenannte Schlüsselzahl 195 ergänzt wird. Eine Prüfung entfällt, als einzige Voraussetzung muss man dafür lediglich mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Klasse-B-Führerscheins sein. Es wird also niemand kontrollieren, ob der Kandidat das Motorrad überhaupt beherrscht.

Experten warnen

Viele Experten warnen dringend vor dem Plan: „Auch Autofahrer müssen den Umgang mit mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Diese Kompetenz sollte auch in Zukunft von unabhängiger Stelle überprüft werden“, sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands. Ein Motorrad verhält sich völlig anders als ein Auto und die für das Beherrschen eines motorisierten Zweirads notwendigen Fähigkeiten lassen sich nicht vom Pkw übertragen. Eine sechsstündige praktische Ausbildung – unter Umständen auf einem Übungsplatz – sind dafür auf keinen Fall ausreichend.

Auch Experten aus dem medizinischen Bereich sehen die neue Regelung mit großer Sorge, wie Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Chefarzt im St. Vinzenz Hospital in Köln: „Die aktuelle verkehrspolitische Planung ist besorgniserregend. Wir sehen die Gefahr, dass ohne Fahrpraxis und Fahrsicherheitstraining die Unfallgefahr steigt. Die Freigabe von Motorrädern bis 125 cm3 ohne Schulung mit Prüfung ist fahrlässig. Den Fahrern fehlt die Gefahreneinschätzung, die nur eine strukturierte Ausbildung und entsprechende Praxis leisten können. Nach der Einführung von E-Scootern ist dies eine weitere Planung, die nur zur Erhöhung der Unfallzahlen führen kann.“

Zu viele tödlich verunglückte Motorradfahrer

Der Einwand, dass es diese Regelung in Deutschland schon lange gibt, ist irreführend. Tatsächlich dürfen Klasse-B-Führerscheinbesitzer Leichtkrafträder fahren, ohne je eine Prüfung dafür abgelegt zu haben, wenn sie ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben. Aber es gab damals einen Grund, warum diese Regel nach dem Stichtag aufgehoben wurde: Eine sehr hohe Anzahl an schwer oder sogar tödlich verunglückten Motorradfahrern.