EU-Kartellwächter ermitteln gegen US-Chipriesen Broadcom

Die EU-Kommission geht dem Verdacht von illegalen Geschäftspraktiken des Chipherstellers nach – und schwingt dabei ein scharfes Schwert.

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Broadcom BCM2837 auf Raspberry Pi 3 Model B

Broadcom-SoC auf einem Raspberry Pi

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen den US-Chiphersteller Broadcom eingeleitet. Die europäischen Wettbewerbshüter gehen dem Verdacht nach, dass Broadcom mit illegalen Geschäftspraktiken versucht hat, seine Wettbewerber vom Markt zu drängen. Die Untersuchung der Kommission bezieht sich auf System-on-Chips (SoC) für Modems und TV-Digitalreceiver, Signalwandler und WLAN-Chips.

Die Kommission geht eigenen Angaben zufolge Hinweisen nach, das Broadcom bei diesen Bauteilen möglicherweise "eine Reihe wettbewerbsausschließende Praktiken anwendet". Der Vorwurf lautet, dass der Hersteller seine Kunden verpflichtet, nur bei ihm zu kaufen, und auch handelsübliche Rabatte an diese Bedingung knüpft. Darüber hinaus soll Broadcom seine Produkte bündeln und die Interoperabilität mit Produkten anderer Hersteller einschränken, um Kunden zu binden. Auch der Verdacht missbräuchlicher Patentstrategien steht im Raum.

"Wir gehen davon aus, dass Broadcom, ein marktmächtiger Anbieter von Bestandteilen dieser Geräte, vertragliche Beschränkungen für den Ausschluss seiner Wettbewerber vom Markt eingeführt hat", sagte die für den Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Wir gedenken auch, dem Verhalten von Broadcom bereits während unserer Untersuchung Einhalt zu gebieten, um dem Risiko eines ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb vorzubeugen."

Mit den einstweiligen Maßnahmen greift die Kommission dem Ergebnis der Untersuchung ein Stück weit vor. Die Wettbewerbshüter begründen ihren Schritt mit "vorläufigen Schlussfolgerungen der Untersuchung". Demnach dürfte "Broadcom eine marktbeherrschende Stellung" bei den betroffenen Produkten innehaben. Zudem enthielten "bestimmte Vereinbarungen zwischen Broadcom und sieben seiner Hauptkunden" Ausschließlichkeitsbestimmungen. Dies beeinträchtige "zum Nachteil für die Verbraucher den Wettbewerb".

Die EU-Kommission erläutert, dass einstweilige Maßnahmen nur bei offensichtlichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln verhängt werden können. In diesem Fall seien die Wettbewerbshüter zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe gegen Broadcom ausreichend konkret sind. Das Verhalten von Broadcom könne "zur Ausschaltung oder Marginalisierung von Wettbewerbern führen, bevor das wettbewerbsrechtliche Prüfverfahren abgeschlossen werden kann". (vbr)