Angeklagt: Ehemaliger Admin soll 29,6 Bitcoin gestohlen haben

Ein 30-jähriger soll seinen Ex-Arbeitgeber um fast 30 Bitcoin erleichtert haben. Ermittler kamen ihm trotz verschleierter Spuren auf die Schliche.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

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Ein 30-jähriger Münchener ist wegen des Diebstahls von 29,6 Bitcoin angeklagt worden, die zum Tatzeitpunkt rund 180.000 Euro wert waren. Bestohlen wurde eine Firma in Süddeutschland, bei der der Mann vor seiner Tat als Systemadministrator gearbeitet hatte. Nun lautet die gegen ihn erhobene Anklage auf Computerbetrug, teilte die Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, welche zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gehört.

Im Sommer 2018 wurde bei der Firma, die unter anderem Server und Software für Kryptowährungshandel anbietet, eine unrechtmäßige Transaktion über 29,6 Bitcoin bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Coins rund 180.000 Euro wert, zum aktuellen Kurs wären es ungefähr 333.000 Euro. Nach der Transaktion auf seine Wallet bemühte sich der Täter offenbar, seine Spuren in der öffentlich einsehbaren Bitcoin-Blockchain zu verwischen: Es folgten unter anderem weitere Buchungen von Teilbeträgen auf andere Adressen, direkter Austausch von privaten Schlüsseln mit anderen Nutzern sowie der Einsatz eines Bitcoin-Mixers. Auch seine IP-Adressen verschleierte der Angeklagte.

"Durch umfangreiche technische Ermittlungen“, wie es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt, konnte der Verdächtige aber doch ermittelt werden. Wenige Tage nach der Transaktion soll der 30-jährige mit den entwendeten Bitcoins an einer Kryptogeld-Börse gehandelt haben. Im Regelfall müssen Nutzer bei Anmeldung an einer solchen Börse ihre Identität offenlegen.

Der 30-Jährige kam kurz vor Weihnachten 2018 in Untersuchungshaft. Er räumte im weiteren Verlauf der Ermittlungen die Tat ein und half mit, einen Teil der gestohlenen Bitcoins sicherzustellen. Der Haftbefehl wurde daraufhin gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Wird die Anklage zugelassen, muss sich der 30-Jährige vor dem Amtsgericht München verantworten. Bei Verurteilung könnte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren auf ihn warten. (axk)