Nach heftiger Kritik: Schweizer Regierung legt E-Voting vorerst auf Eis

Nun ist dem E-Voting in der Schweiz erstmal der Stecker gezogen. Die massive Kritik an der elektronischen Wahl zeigte auch bei der Schweizer Regierung Wirkung.

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Nach heftiger Kritik: Schweizer Regierung legt E-Voting vorerst auf Eis

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Tom Sperlich
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Die vielen kritischen und ablehnenden Rückmeldungen im Gesetzgebungsverfahren brachten den Bundesrat – die Schweizer Regierung – am Donnerstag zum Entschluss, E-Voting (noch) nicht zuzulassen und noch einmal über die Bücher zu gehen.

Seit bald 20 Jahren konzipiert, entwickelt und testet man in der Schweiz die elektronische Wahl, die als "dritter Stimmkanal" – insbesondere für sogenannte "Auslandschweizer" – eingeführt werden soll. Zu diesem Zweck musste mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Diese Gesetzesänderung wurde nun vergangenen Donnerstag, nach Abschluss des entsprechenden Vernehmlassungsverfahrens, unvermittelt abgeblasen.

Zwar habe sich laut einer Mitteilung des Bundesrats die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung zwar grundsätzlich für E-Voting ausgesprochen. Den Übergang in den ordentlichen Betrieb erachten aber die meisten politischen Parteien als verfrüht oder sie lehnten die elektronische Abstimmung grundsätzlich ab.

Doch auch die Zustimmung der verantwortlichen Kantone, von denen sich laut Bundesrat die Mehrheit für das E-Voting ausgesprochen hatten, bröckelt kontinuierlich. In der Westschweiz machte sich bereits im Frühjahr Skepsis breit, so etwa im Kanton Waadt, wo sich der Staatsrat gegen den Vorentwurf zur Änderung des BPR aussprach. Auch das Parlament des Kanton Jura lehnt die Einführung des E-Votings ab. Skepsis ausserdem in den Kantonen Solothurn und Schwyz. Und am vergangenen Dienstag hat sich dann der Zürcher Kantonsrat für ein E-Voting-Moratorium bis Ende 2022 ausgesprochen. Und am gleichen Tag wie die Bundesratsentscheidung zum Marschhalt beim E-Voting, beauftragte auch der Basler Grosse Rat die Regierung, eine Ausweitung dieses Systems auf alle Stimmberechtigten kritisch zu hinterfragen, wie Schweizer Medien berichten.

Es wurde ohnedies schwieriger für die Kantone, denn mittlerweile ist nur noch die E-Voting-Lösung der schweizerischen Post (basierend auf Code der spanischen Firma Scytl) verfügbar, nachdem der Kanton Genf sein System CHvote kürzlich überraschend schnell und komplett einstellte. Das bedeutet, dass bei den Parlamentswahlen im Oktober 2019 die in Genf eingetragenen Stimmbürger nicht online abstimmen können. Davon betroffen sind auch die Wählenden in den Kantonen Aargau, Bern und Luzern, da diese CHvote eingesetzt hatten. Die Staatskanzleien aller vier Kantone, die das verbleibende E-Voting-System der Post verwenden – Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau – versicherten gegenüber der Nachrichtenplattform Swissinfo.ch, dass sie seine Nutzung für die Wahlen im Herbst beantragen werden. Allerdings hat auch das System der Post grosse Schwierigkeiten nachdem bei diversen Sicherheitstests erhebliche Mängel festgestellt wurden und es anschliessend vorübergehend ausgesetzt wurde. Derzeit wird ein Audit durchgeführt, ob die Lösung der Post künftig noch eingesetzt werden kann. Denn komplett aufgegeben hat der Bundesrat das E-Voting noch nicht. Er beauftragte die Bundeskanzlei, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Ziel sei der Aufbau eines stabilen Versuchsbetriebs.

Über etwaige Gesuche die elektronische Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen im Herbst einzusetzen, will der Bundesrat laut Medienberichten im August entscheiden. Bereits vergangenes Jahr hatte der Thurgauer Regierungsrat einen Antrag beim Bundesrat gestellt – und genehmigt bekommen – bei den kommenden nationalen Wahlen dass Post-System für Auslandschweizer zu verwenden.

In naher Zukunft dürfte das E-Voting den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern allerdings schwerlich zur Verfügung stehen. Und eine flächendeckende binnenschweizerische Einführung rückt in weite Ferne. Der ursprüngliche Plan der Regierung war, dass zwei Drittel der 26 Kantone bei den diesjährigen Wahlen "die elektronische Stimmabgabe flächendeckend für alle Stimmberechtigten einführen" sollen. Immerhin könnten die Kantone auch nach einer Überführung in den ordentlichen Betrieb frei entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen oder nicht. Ob schliesslich im Herbst wenigstens vier Kantone e-voten werden, steht wie gesagt noch in den Sternen. Schweizer Medien menetekeln jedenfalls: "Ein Fiasko für den Bundesrat?"

Diesem Tenor würde der Leiter der federführenden Bundeskanzlei, Walter Thurnherr, sicherlich nicht zustimmen. Für ihn hat sich "die Stimmung gedreht in den letzten drei Jahren", wie er in einem Interview mit der Tamedia-Gruppe zugab. Als Grund für den Stimmungswandel sieht er: "Es gab Zwischenfälle, es gab Vorwürfe und Gerüchte. Und dann kam der Test mit der E-Voting-Lösung der Post, der echte Mängel zutage förderte. Nicht vertrauensbildend war zudem, dass das System zuvor zertifiziert worden war und die Zertifikationsbehörde die Mängel nicht entdeckt hatte."

Das alles ist bitter für die Auslandschweizer-Organisation (ASO) die sich "konsterniert" zeigt über den Entscheid des Bundesrats, das E-Voting auf Eis zu legen. Sie befürchten, dass durch das Aussetzen des E-Votings und der Entscheidung zur Restrukturierung des Projekts, "die betroffenen Akteure demobilisiert werden, was dem E-Voting ein endgültiges Ende setzen würde". Ihrer Meinung nach würden den rund 170.000 Stimmberechtigten der "Fünften Schweiz" damit ihre demokratischen Rechte verweigert. Laut ASO ist die elektronische Stimmabgabe für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.

In der Eidgenossenschaft selbst haben seit 2004 in mittlerweile über 300 erfolgreichen Versuchen insgesamt 15 Kantone einem Teil ihrer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. In einer gemeinsamen Erklärung haben Bund und Kantone im April 2017 die Absicht bekräftigt, die Versuchsphase beenden zu wollen und E-Voting als ordentliches Verfahren der Stimmabgabe anerkennen zu lassen.

Für die zahlreichen Gegner und Kritiker des E-Votings sind die neuesten Entwicklungen keineswegs der Schlussstrich ihrer Aktivitäten. Sie wenden sich weiterhin gegen eine Einführung von E-Voting, etwa kraft eines überparteilichen Komitees, das die Initiative "Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie" lancierte.

Sie fordert per Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung, um für mindestens fünf Jahre ein Moratorium zu erreichen, respektive soll E-Voting so lange verboten werden, bis es mindestens so sicher gegen Manipulationen ist wie eine Stimmabgabe an der Urne. (bme)