Erstes US-Mordurteil mit Gendaten aus Ahnenforschung

Erstmals in den USA ist ein Mörder verurteilt worden, der durch Gendaten seiner Verwandtschaft überführt wurde. Die Geschworenen hatten eineinhalb Tage beraten.

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Mount Baker

Mount Baker in Washington, von Victoria aus gesehen. Eine ähnlich Aussicht dürften die späteren Mordopfer auf ihrer letzten Überfahrt von Britisch-Kolumbien nach Washington gehabt haben.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Fast 32 Jahre nach der Tat ist William E. T. von Geschworenen im US-Bundesstaat Washington für schuldig befunden worden, zwei Kanadier ermordet zu haben. Die Strafe steht noch nicht fest. Es dürfte die erste Verurteilung sein, bei der eine Gendatenbank aus der Ahnenforschung zum Täter geführt hat. Es ist wahrscheinlich, dass der Verurteilte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

Denn es ist umstritten, ob die heimliche Verwendung der Gendaten durch die Behörden ohne Gerichtsbeschluss zulässig ist. Die Daten stammen nämlich von Verwandten, die ihre eigenen DNS-Profile zum Zweck der Ahnenforschung veröffentlichen. Die Ermittler gleichen diese Daten mit DNS-Spuren von Tatorten ab.

Finden sie ähnliche Erbgutprofile, erstellen sie einen Stammbaum, um den gesuchten DNS-Träger zu eruieren, dessen Profil gar nicht in der Datenbank enthalten ist. Das ist möglich, weil der genetische Code von Geschwistern, Cousins und anderen Verwandten teilweise identisch ist. Im Falle T.s sollen die Gene zweier Cousins zweiten Grades die Lösung des Falles ermöglicht haben.

Allerdings haben die Teilnehmer der Gendatenbanken selten ihre Zustimmung zum heimlichen Gebrauch ihres Erbguts für Strafermittlungen erteilt. Und für einen Gerichtsbeschluss ist in aller Regel ein substantiierter Verdacht erforderlich. Das soll ausdrücklich polizeiliche Zugriffe nach gut Glück hintanhalten.

Trotzdem sollen in den USA bereits dutzende Fälle durch DNS verräterischer Verwandtschaft aufgeklärt worden sein. Als erste einschlägige Verhaftung gilt die des mutmaßlichen Golden State Killer, der im Mai des Vorjahres in der kalifornischen Hauptstadt Sacramento verhaftet worden ist.

Betreiber von Gendatenbanken und DNS-Analysfirmen reagieren auf unterschiedliche Weise. Manche stellen die Daten den Behörden zur Verfügung, andere verbitten sich behördlichen Zugriff ohne Gerichtsbeschluss. Die Datenbank GEDmatch, deren Daten im Fall William E. T.s genutzt wurden, hat ihre Nutzungsbedingungen seither geändert; Behörden dürfen nur noch auf jene Profile zugreifen, deren Inhaber diese Nutzungsweise genehmigt haben.

William E. T., damals 24 Jahre alt, soll im November 1987 die 18-jährige Tanya Van Cuylenborg und ihren 20-jährigen Begleiter Jay Cook erschossen haben. Die beiden lebten zu der Zeit in der Hauptstadtregion Victoria der kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien und waren für einen Einkauf nach Washington gekommen. T. soll die Frau auch vergewaltigt haben, wobei er Samen hinterließ.

Seine Anwälte haben im Verfahren angegeben, dass ihr Mandat zwar Geschlechtsverkehr mit dem Opfer gehabt, sie aber nicht getötet habe. Die Geschworenen berieten eineinhalb Tage lang, schenkten der Version der Verteidigung schlussendlich aber keinen Glauben und sprachen T. des Doppelmordes schuldig.

T. droht lebenslange Haft. Das Verfahren ist am Snohomish County Superior Court des US-Bundesstaates Washington anhängig. Hinrichtungen sind dort seit Oktober unzulässig. Das Höchstgericht des Staates hatte festgestellt, dass Todesstrafen in ungerechter und oft rassistischer Weise verhängt werden und ihre Anwendung daher verfassungswidrig ist. (ds)