Sicherheitssysteme versagten bei menschengefährdendem Drohnenabsturz

Erhebliche Sicherheitsmängel sollen zum Absturz einer Transportdrohne der Schweizerischen Post im Mai geführt haben.

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Sicherheitssysteme versagten bei menschengefährdendem Drohnenabsturz in der Schweiz

Mit einer Drohne von Matternet transportierte die Schweizerische Post Blutproben.

(Bild: Matternet)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tom Sperlich
Inhaltsverzeichnis

Die im Mai abgestürzte autonome Spitaldrohne der Schweizerischen Post verfehlte eine im Wald spielende Gruppe von Kindern und deren Begleitpersonen nur knapp. Dies geht aus einem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) vom vergangenen Freitag hervor. Die Kinder waren Teil eines Waldkindergartens, der am Zürichberg seinen Standort hat. Der gut 13 Kilogramm schwere Quadrocopter M2 V9 des US-Unternehmens Matternet krachte rund 50 Meter von der Kindergruppe entfernt ungebremst auf den Waldboden. Verletzt wurde dabei niemand.

Die Drohne transportierte zwischen den Standorten des Universitätsspitals und der Universität Zürich regelmäßig Blutproben. Am Vormittag des 9. Mai war sie leer auf einem Rückflug unterwegs und stürzte in dem Waldstück ab. Bereits im Januar 2019 war eine Spitaldrohne der Post in den Zürichsee gestürzt.

Wie die SUST schreibt, löste rund zwei Minuten nach dem Start der Drohne an der Universität Zürich (UZH) Irchel automatisch das Flight Termination System (FTS) aus und leitete eine Notlandung ein. Beim Ausstoßen des Fallschirms riss jedoch die Verbindungsleine, sodass die Drohne unkontrolliert zu Boden ging. Sie wurde bei dem Aufprall zerstört.

Normalerweise sinkt die Drohne an dem Fallschirm mit einer Vertikalgeschwindigkeit von 3 bis 5 m/s ab. Dabei ertönt ein Warnsignal, um Personen am Boden zu warnen. Aber weder die Kinder noch die beiden Erzieherinnen, die den Absturz der Drohne beobachteten, konnten ein akustisches Warnsignal wahrnehmen. Erst nach dem Aufprall soll das Warnsignal zu hören gewesen sein.

Wie die Sicherheitsuntersuchungsstelle weiter mitteilte, "erfuhr die Drohne nach dem Ausstossen des Fallschirms durch die Bremswirkung des sich entfaltenden Fallschirms eine schlagartige Verzögerung, wodurch die Verbindungsleine auf der Seite der Drohne riss". Grund dafür war laut der technischen Analyse, dass die Leine an der scharfkantigen Befestigungsstelle beschädigt worden war und in der Folge der Zugbelastung des sich entfaltenden Fallschirms nicht standhalten konnte.

Bereits im Januar 2019 stürzte eine solche Transportdrohne in den Zürichsee. Doch wäre, wie der Chefredakteur des Zürcher Tages-Anzeiger damals kommentierte, „der Absturz etwas später erfolgt, wäre die Drohne auf die Landiwiese mit ihren vielen Spaziergängern gestürzt. Ursache war ein Kurzschluss wegen Kondenswasser – bei schönstem Wetter. Offenbar war die Steckverbindung nicht gut isoliert. Fazit: Es sieht nach Pfusch aus.“

Nach Angaben des Mediensprechers der Aufsichtsbehörde Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) handelte es sich beim ersten Drohnenvorfall aber um eine kontrollierte Notlandung und nicht um einen Absturz.

Nach dem ersten Vorfall ließen Matternet und die Post die Drohnen zunächst am Boden. Nach technischen Anpassungen waren die Drohnen seit Mitte April wieder im Einsatz. Nun wurde der Betrieb erneut gestoppt. Die Post und Matternet haben bisher in der gesamten Schweiz über 3000 Flüge erfolgreich absolviert.

Die Schweizerische Post reagiert auf den Absturz ihrer beiden Transportdrohnen mit der Bildung eines Expertenrats und verschiedenen Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen, wie aus einem Blog-Eintrag der Post hervorgeht.

Im dem Expertenrat sollen unabhängige Gutachter, der Hersteller, die Post und die Kunden vertreten sein. Er soll sämtliche Prozesse, die das Sicherheits- und Risikomanagement betreffen, durchleuchten und begleiten.

Vom Hersteller der Quadrocopter, der Firma Matternet, erwartet die Schweizerische Post, dass die Sicherheitsmechanismen wie etwa der Fallschirm einwandfrei funktionieren. Dass dies nicht der Fall gewesen sei "ist für die Post nicht akzeptabel“. Deshalb wurden verschiedene Sofortmaßnahmen eingeleitet, mit denen man den Empfehlungen aus dem Zwischenbericht der SUST folgt.

So werden die Seile des Fallschirms mit einem Metallgeflecht verstärkt. Der Fallschirm soll künftig mit zwei Seilen statt nur einem Seil an der Drohne befestigt sein. Außerdem werde der schrille Pfeifton lauter eingestellt, der bei einer Sicherheitslandung der Drohne die Personen in der Nähe warnen soll.

Wie die Post in ihrem Blog-Eintrag betonte, halte sie an der Drohnenlogistik fest. Man sei überzeugt, dass Drohnen einen wichtigen Beitrag für ein effizientes Gesundheitswesen leisten können. Dringende Sendungen kämen schneller, effizienter und umweltfreundlicher ans Ziel, als mit einem Kurier auf der Straße.

Die Analyse der Ursachen und Umstände, die zum Unfall geführt haben, sind laut SUST noch nicht abgeschlossen. Der Zwischenbericht enthalte lediglich den derzeit aktuellen Stand der Ergebnisse. (olb)