Bundesrechnungshof bezweifelt Finanzierung der Bundesagentur für Cybersicherheit

Die "Agentur für Innovation in der Cybersicherheit" soll u.a. den Bedarf der Sicherheitsbehörden koordinieren und für Zusammenarbeit der Betroffenen sorgen.

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Überwachung, Sicherheit, Abhören

(Bild: Gerd Altmann, Public Domain (Creative Commons CC0))

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Von
  • dpa

Der Bundesrechnungshof stellt das finanzielle Konzept der geplanten neuen "Agentur für Innovation in der Cybersicherheit" (Cyberagentur) in Frage. Das geht aus einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hervor, den das Portal netzpolitik.org im Wortlaut veröffentlicht hat.

Der Bericht ist nicht öffentlich und steht unter der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch". Eine offizielle Bestätigung gab es daher nicht. Am Nachmittag war die Unterzeichnung einer Absichtserklärung für die Agenturgründung in Leipzig geplant.

Die Cyberagentur soll den Bedarf der Sicherheitsbehörden koordinieren und die "Zusammenarbeit zwischen Bund, Wissenschaft und Wirtschaft" stärken. Die neue Behörde in der Region Leipzig/Halle soll noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Allerdings wackelt der Zeitplan, da der Haushaltsausschuss des Bundestages das Geld für die Gründung wegen interner Verzögerungen erst nach der Sommerpause freigeben kann. Die neue Agentur soll Forschungs- und Entwicklungsprojekte für mehr Internetsicherheit fördern und dafür 100 Beschäftigte bekommen.

Der Bundesrechnungshof stellt nun fest, dass das Innen- und Verteidigungsministerium in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Annahmen zur Finanzierung und zum Personal der Cyberagentur getroffen haben, "die in wesentlichen Punkten nicht mehr haltbar sind". So hatten die Ministerien angenommen, dass die Cyberagentur in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 365 Millionen Euro benötigt. Abweichend davon sehen der Bundeshaushalt 2019 und der geltende Finanzplan für diesen Zeitraum lediglich 222,5 Millionen Euro vor.

Umstritten ist auch, ob und wie sich die neue Cyberagentur an den rechtlichen Rahmen für die Gehälter im öffentlichen Dienst halten muss. Um hoch qualifizierte Spezialisten zu gewinnen, seien "marktübliche Vergütungen" nötig, forderten die Ministerien.

Dennoch soll die Cyberagentur das so genannte Besserstellungsverbot anwenden. "Damit besteht ein Zielkonflikt", rügt der Bundesrechnungshof. In der Vorlage des Verteidigungsministeriums bleibe weitgehend offen, "ob und wie die Cyberagentur ihre Ziele erreichen kann, da sie das Personal nicht marktüblich vergüten kann und für die Cyberagentur nur ein deutlich reduziertes Budget eingeplant ist". (jk)