Gebrauchte Bundeswehr-Laptops: Förster findet Raketenwerfer-Anleitung

Auf versteigerten Bundeswehr-Geräten fand der Käufer die Anleitung für einen Raketenwerfer, die eigentlich einer strengen Geheimhaltungsstufe unterliegt.

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Gebrauchte Bundeswehr-Laptops: Förster findet Raketenwerfer-Anleitung

Dies ist kein Laptop der Bundeswehr und kein Wald in Oberbayern (lies: Symbolbild).

(Bild: pixabay.com)

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Beim Weiterverkauf gebrauchter Bundeswehr-Laptops ist der zuständigen Bundestreuhandgesellschaft Vebeg GmbH ein heikler Fehler unterlaufen: Ein oberbayerischer Förster ersteigerte auf der Auktionsplattform der Vebeg vier ausrangierte Laptops. Darauf fand er eine Bedienungsanleitung für einen Raketenwerfer vom Typ MARS – ein Dokument, das eigentlich als Verschlusssache eingestuft ist, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Der Kauf der Laptops fand bereits 2018 statt, wie die SZ schreibt. Auf einem Gerät war das Betriebssystem noch vorhanden, und der Förster konnte sich ohne spezielle IT-Forensikkenntnisse anmelden: mit dem vom letzten Login noch hinterlegten Nutzernamen als Passwort. Auf dem Gerät habe er die vollständige Bedienungsanleitung des Raketenwerfers MARS (Mittleres Artillerieraketensystem) vorgefunden, die nach SZ-Angaben eigentlich der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) unterliegt. Eine Einsicht in solche Dokumente durch Unbefugte kann immerhin "für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein".

In der Anleitung werde die technische Funktionsweise des Raketenwerfersystems erklärt ("Während des Freien Falls werden die Granaten auf ihrer Flugbahn stabilisiert und entsichert. Die Granaten detonieren beim Aufprall", zitiert die SZ) sowie auf wichtige Gebrauchshinweise verwiesen, etwa dass beim Fahren und beim Schießen Gehörschutz zu tragen sei. Mit bis zu zwölf Raketen beladen, die etwa mit Streumunition oder Granaten bestückt werden können, ist der MARS-Raketenwerfer für forstliche Belange ohnehin nicht relevant, und der Förster wandte sich im März 2019 schriftlich ans Bundesverteidigungsministerium und bot die Rückgabe der Dokumente an.

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Das Ministerium erklärte in seiner Antwort den Irrtum damit, dass die Laptops mit Verschlusssachen falsch gekennzeichnet worden seien, eigentlich hätten deren Festplatten vor dem Weiterverkauf ausgebaut werden müssen. Gegenüber der SZ erklärte die Behörde außerdem, nach dem Vorfall habe man die Veräußerung ausgemusterter IT-Geräte geprüft und festgestellt, dass 2016 ein weiterer Computer über die Vebeg GmbH verkauft wurde, bei dem das Löschen der Festplatte vergessen worden sei.

Beamte des Verteidigungsministeriums leiteten schließlich einen Rückkauf der Laptops über die Vebeg ein. Zuvor untersuchte die SZ jedoch die Festplatten der anderen erworbenen Laptops und fand nach eigenen Angaben weitere Dokumente der Geheimhaltungsstufe VS-NfD, die gelöscht worden waren und sich leicht wiederherstellen ließen, dazu Fotos, die mutmaßlich Angehörige der Bundeswehr zeigen. (tiw)