Baden-Württemberg prüft Klagen gegen Fahrverbote

Im Streit um die Diesel-Fahrverbote in Stuttgart will die Landesregierung von Baden-Württemberg keine weiteren Zwangsgelder bezahlen und überlegt deshalb, selbst vor Gericht ziehen. Man prüfe eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage

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TDI-Motor inm Skoda Octavia

(Bild: Skoda)

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  • dpa

Im Streit um die Diesel-Fahrverbote in Stuttgart will die Landesregierung von Baden-Württemberg keine weiteren Zwangsgelder bezahlen und überlegt deshalb, selbst vor Gericht ziehen. Man prüfe eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage, sagte der Amtschef des Verkehrsministeriums, Ministerialdirektor Uwe Lahl, am Dienstag (9. Juli 2019). Damit könnte das Land im Erfolgsfall verhindern, wegen seiner Weigerung, Fahrverbote für Euro-5-Diesel auszusprechen, zu immer neuen Zwangsgeldern verurteilt zu werden.

Betroffen von einem Fahrverbot wären zahlreiche Autos mit Dieselmotor, die bis 2015 gebaut wurden.

(Bild: Skoda)

„Die Messwerte für Stickstoffdioxid sind an den verkehrsnahen Luftmessstationen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 deutlich gesunken“, betonte Lahl. Die Luft sei deutlich besser geworden. Sollte diese Entwicklung weitergehen, seien flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nicht mehr notwendig. Fahrverbote für einzelne Strecken könnten hingegen derzeit nicht ausgeschlossen werden. „Durch eine Vollstreckungsgegenklage könnte man erreichen, dass die nächsten Schritte angemessen erfolgen.“

In Stuttgart gelten seit dem Jahresbeginn zonale Fahrverbote für Autos mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Schon vor zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass solche Verbote auch für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssen, was die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nicht will. Sie kann sich höchstens streckenbezogene Fahrverbote vorstellen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) pocht deshalb vor Gericht darauf, dass das Urteil von 2017 vollstreckt wird und die Euro-5-Fahrverbote im Luftreinhalteplan festgeschrieben werden. Erst in der vergangenen Woche hat sie erneut beantragt, ein Zwangsgeld von 10.000 Euro zu verhängen. Darüber muss das Verwaltungsgericht in den kommenden Wochen entscheiden. Einmal hat das Land die Summe schon bezahlt, weitere Zwangsgelder wurden bisher von den Gerichten zwar angedroht, aber noch nicht verhängt.

Das Land ist der Ansicht, dass sich die Umstände, auf denen das Urteil von 2017 basiert, längst zum Besseren gewandelt haben. Bekäme es damit vor Gericht Recht, dürfte das Urteil nicht mehr vollstreckt werden. Sprich: Das Land müsste keine Fahrverbote für Autos mit der Abgasnorm Euro 5 anordnen und dürfte somit auch nicht mehr mit Zwangsgeldern bestraft werden, wenn es das nicht tut. (mfz)