YouTube: Rechteinhaber müssen Copyright-Verletzungen genauer angeben

Für YouTuber wird es einfacher, bei Beschwerden rechtsverletztende Inhalte Dritter aus ihren Videos herauszuschneiden oder neu zu unterlegen.

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YouTube: Rechteinhaber müssen Copyright-Verletzungen genauer angeben

Auf YouTube landen allerhand Videos, in denen Urheberrechte verletzt werden. Rechteinhaber sollen nun genauer angeben, welche Ansprüche sie anmelden.

(Bild: YouTube)

Lesezeit: 1 Min.

YouTube hat das Verfahren geändert, über das Rechteinhaber manuell Copyright-Verstöße in nutzergenerierten Videos reklamieren können. Plattenfirmen oder Filmstudios müssen künftig mit einem Zeitstempel exakt angeben, an welcher Stelle das urheberrechtlich geschützte Material in einem Beitrag Dritter auftaucht. So sollen Betroffen leichter prüfen können, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, und die monierten Inhalte gegebenenfalls herausschneiden oder mit zulässigen Inhalten überspielen.

Die Schnittfunktionen, mit denen ein Audioteil auch stumm geschaltet oder durch einen frei verwendbaren Song aus der YouTube-Audio-Bibliothek ersetzt werden kann, standen Videomachern auf dem Portal zwar bereits vorher zur Verfügung. Diese wussten bisher aber nicht genau, welche Stelle in ihrem Beitrag betroffen sein sollte. Kommen sie den Ansprüchen nicht hinreichend nach, droht eine Sperre für das angemahnte Video und damit der Ausschluss von möglichen weiteren Werbeeinnahmen, teilt YouTube mit.

Die neuen Anforderungen beziehen sich nur auf Rechteinhaber, die von sich aus Urheberrechtsverletzungen anmelden. Es handelt sich dabei um ein Instrument innerhalb des ansonsten automatisiert ablaufenden Abgleichverfahrens Content ID, das oft zu Fehlalarmen führt und mit der im März verabschiedeten EU-Urheberrechtsreform ins Kreuzfeuer der Kritik geriet als "Vorbild" für Upload-Filter. Nutzer können sowohl beim manuellen Melde- wie beim maschinellen Suchverfahren widersprechen. (anw)