Schweizerische Post begräbt altes E-Voting-System und plant ein neues

Die Schweizerische Post hat ihr mängelbehaftetes E-Voting-System eingestellt. Ersatz soll folgen – aber erst 2020.

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Schweizerische Post begräbt altes E-Voting-System und plant ein neues

(Bild: Zerbor/shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizerische Post will ihr bestehendes E-Voting-System nicht mehr fortführen. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit folgt die Post dem Schweizer Bundesrat, der das E-Voting in der Schweiz aufgrund von systemischen Mängeln bereits in der letzten Juni-Woche auf Eis gelegt hatte, aber einen neuen Anlauf für 2020 plant. Die Schweizerische Post will dafür ein neues System entwickeln, das die Anforderungen erfüllt. Erste Kantone haben bereits Schadenersatzforderungen an die Schweizerische Post gestellt.

Mit dem Rückzug der Schweizerischen Post steht derzeit kein zugelassenes E-Voting-System mehr in der Schweiz zur Verfügung. Ursprünglich standen drei Umsetzungen in Konkurrenz. Übrig blieb nur das nun ebenfalls eingestellte E-Voting-System der Schweizerischen Post, das seit 2016 in vier Kantonen bei insgesamt elf Wahlen und Abstimmungen eingesetzt worden war. Das auf dem Quellcode des spanischen Unternehmens Scytl basierende E-Voting-System und Scytl selbst gerieten allerdings in die Kritik, weil das Unternehmen Probleme bei der Fehlerbehebung hatte, wie die Schweizerische Post einräumte.

Für die gesamte Wählerschaft und damit den flächendeckenden Betrieb war das E-Voting-System bis dahin nicht geeignet. Es erfüllte lediglich die sogenannte "individuelle Verifizierbarkeit". Mit diesem Mechanismus kann die Korrektheit der eigenen Stimmabgabe kontrolliert werden. Dazu erhalten die Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen Prüfcodes auf Papier zugestellt. Diese müssen beim Online-Wahlvorgang mit auf dem Monitor angezeigten Codes übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, kann der Wahlberechtigte nicht elektronisch wählen. Ein System mit "individueller Verifizierbarkeit" darf höchstens von 50 Prozent der Wählerschaft genutzt werden.

Als zentrale Anforderung an ein E-Voting-System beschloss der Bundesrat eine "vollständige Verifizierbarkeit", die sich aus der "individuellen Verifizierbarkeit" und der "universellen Verifizierbarkeit" zusammensetzt. Die "universelle Verifizierbarkeit" sieht dabei vor, dass die Wahlkommission bei der Öffnung der digitalen Urne überprüfen kann, ob sie und ihr Inhalt manipuliert wurden.

Wie sich bei verschiedenen Tests von IT-Security-Experten herausstellte, konnte das überarbeitete System diese Anforderungen nicht vollständig erfüllen. Sie stellten erhebliche Mängel in den Modulen der individuellen und universellen Verifizierbarkeit fest, was zu einer vorübergehenden Aussetzung des E-Voting-Systems der Schweizerischen Post führte. Für die Abstimmungen im Mai 2019 stand das System deshalb nicht zur Verfügung. Die für das E-Voting federführende Bundeskanzlei ordnete eine Standortbestimmung an, um die Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse für E-Voting-Systeme zu überprüfen.

Vom Bund wurde auch ein Audit des bisher eingesetzten E-Voting-Systems der Post in die Wege geleitet. Bislang planten alle vier Kantone, es für die nationalen Wahlen im Oktober 2019 zu verwenden. Mit dem Ende des bisherigen E-Voting-Systems durch die Post ist das nun nicht mehr möglich.

Die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau prüfen daher Schadenersatzforderungen. Die Kantone Freiburg und Neuenburg hätten bereits Kontakt mit der Post aufgenommen, um diese für den Ausfall des Systems beziehungsweise die Nichterfüllung des bestehenden Vertrages finanziell zur Rechenschaft zu ziehen, schreibt die Basler Zeitung. Auch der Kanton Thurgau soll dies beabsichtigen. Der Kanton Basel-Stadt will die Verträge mit der Schweizerischen Post noch genau prüfen, bevor man sich entscheide.

Kommende Woche sollen nach Angaben des Sprechers der Bundeskanzlei in Bern die Audit-Berichte der Berner Fachhochschule und eines internationalen Teams von IT-Security-Experten veröffentlicht werden, die das gerade eingestellte Produktivsystem auf Herz und Nieren geprüft hatten. Die Ergebnisse könnten bei der Entwicklung eines neuen Systems helfen, Fehler zu vermeiden.

Die Regierung hat bereits die Bundeskanzlei beauftragt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Die Schweizerische Post will frühestens 2020 ein neues System für den Versuchsbetrieb anbieten, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. (olb)