Abmahnung für Internet-Newsletter

Wegen Mängeln beim Datenschutz verschickt ein junger Verein aus Hannover serienweise Unterlassungserklärungen an Anbieter von E-Mail-Newslettern.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Dambeck

Ein Verbraucherschutz-Verein aus Hannover mahnt derzeit Anbieter von Internet-Newslettern wegen angeblichen Verstößen gegen Datenschutzgesetze ab. Die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI) hat sich erst vor wenigen Monaten gegründet und zählt nach eigenen Angaben über 100 Mitglieder.

Im Auftrag der GSDI hat die Hannoveraner Anwaltskanzlei Klinkert & Kollegen an etliche Anbieter von E-Mail-Newslettern gleichlautende Unterlassungserklärungen nebst Kostenbescheid über 1.286,21 Mark verschickt. Nach Angaben von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann handelt es sich dabei um "ein gutes Dutzend" Anbieter; heise online sind sechs konkrete Fälle bekannt. Der Verein wirft den Betroffenen vor, über die E-Mail-Adresse hinaus weitere Nutzerdaten abzufragen, wie beispielsweise Name und Firma. Die Gesetzeslage schreibe vor, dass solche Dienste auch anonym angeboten werden müssten und die Abonnenten darüber zu informieren seien. GSDI verweist dabei auf gleichlautende Formulierungen im Teledienstedatenschutzgesetz (§ 4 Absatz 1 TDDSG) und Mediendienstestaatsvertrag (§13 Absatz 1 MDStV). Ziel bei Tele- und Mediendiensten müsse demnach sein, so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

Der Kampf für mehr Datenschutz im Interesse der Verbraucher ist jedoch nur ein Betätigungsfeld von GSDI. "Wir sind ein kommerzieller Verein mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften", sagte Vorstand Dirk Felsmann gegenüber heise online. Auf der Homepage bietet der Verein seine Dienste auch ausdrücklich Unternehmen an. Die Datenschutz-Überprüfung ("Audit") eines Internetauftrittes kostet beipielsweise 99 Euro. Gegen ein zu verhandelndes Honorar will die GSDI auch als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter aktiv werden.

Mit den nun verschickten Unterlassungserklärungen möchte der Verein Unternehmen und Verbraucher "für das Thema Datenschutz sensibilisieren", so Vorstand Felsmann. Mindestens die Hälfte aller Internet-Newsletter seien datenschutzrechtlich zu beanstanden. "Wir sind kein Serienabmahner", betonte er. Die betroffenen Unternehmen fühlen sich hingegen abkassiert: "Das hätte man mit einem Anruf klären können", schimpfte Dirk Sattmann von der Format Tresorbau GmbH & Co. KG aus Hessisch Lichtenau. GSDI hatte vor allem kleinere Unternehmen abgemahnt – ohne vorher zu diesen Kontakt aufzunehmen.

Mit den Unterlassungerklärungen und zugehörigen Mahnbescheiden hatte es der Hannoveraner Verein offenbar eilig. Erst seit 20. Juni 2001 wird der GSDI e.V. vom Bundesverwaltungsamt in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a des AGB-Gesetzes geführt. In dieser Liste genannte Vereine können rechtliche Schritte gegen jedes x-beliebige Unternehmen unternehmen, das gegen Verbraucherschutzregelungen verstößt.

Bei größeren Anbietern geht GSDI gemächlicher vor. "Wir sprechen gerade mit dem Westdeutschen und dem Hessischen Rundfunk, die ebenfalls zu viele Daten abfragen", berichtete Dirk Felsmann. "Eine Unterlassungserlärung haben wir aber noch nicht verschickt." (hod)