Bundesregierung befürwortet niedrigere Steuern für E-Books

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach für elektronische Publikationen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten soll.

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E-Book

(Bild: dpa, Bernd Weissbro)

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Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sollen künftig steuerlich gleichbehandelt werden – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Die Bundesregierung hat dafür am Mittwoch einen Entwurf des Jahressteuergesetzes gebilligt, womit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt werden soll. Aktuell gilt nur für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Aufschlag von sieben Prozent, bei digitalen Ausgaben ist bislang der volle Satz von 19 Prozent fällig.

Verleger fordern seit Langem, beide Kategorien gleich zu behandeln. Dem standen jedoch bis vor Kurzem EU-Vorschriften entgegen. Der EU-Ministerrat machte im Dezember aber den Weg dafür frei, dass die Mitgliedsstaaten zwischen den normalen und den ermäßigten Steuersätzen wählen können. Von dieser neuen Möglichkeit hat das Bundeskabinett unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) jetzt Gebrauch gemacht, der die geplante Steuersenkung auf Twitter verkündete.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, begrüßte den Beschluss, der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen hat Schwarz-Rot laut der CDU-Politikerin "ein weiteres wichtiges kultur- und medienpolitisches Vorhaben umgesetzt". Unhaltbar ist nach Ansicht von Verleger- und Bibliotheksverbänden sowie dem Buchhandel aber, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation gemeinsam mit weiteren Veröffentlichungen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Solche Online-Kioske seien ein wesentlicher und wachsender Vertriebsteil. (axk)