TKG-Reform: Bundesregierung will Radios digitalisieren

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, wonach künftig viele Radios mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet werden müssen.

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TKG-Reform: Bundesregierung will Autoradios und teurere Heimempfänger digitalisieren

(Bild: Slava Dumchev/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung will den digitalen Hörfunk voranbringen. Sie hat dazu am Mittwoch im Kabinett einen Entwurf für die sechste Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht. Autoradios und "höherwertige" Empfangsgeräte sollen demnach nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang "normgerechter digitaler Signale" wie DAB+ oder Internetradio geeignet sind.

Konkret müssen laut der Initiative einschlägige Rundfunkgeräte mit einer Schnittstelle ausgestaltet sein, die zum Empfang digitalisierter Inhalte geeignet ist. Mit welcher Übertragungstechnik die Inhalte zum Hörer gelangen, wird nicht vorgegeben. Die Entscheidung über die Standards will die Regierung dem Markt beziehungsweise dem Hörer überlassen. Zudem bezieht sie nur solche Geräte ein, die "überwiegend" auf den Hörfunkempfang ausgerichtet sind. Autoradios werden also erfasst, Mobilfunkgeräte dagegen ausgeklammert.

Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen ähnlichen Anlauf unternommen, der aber umstritten war und vom Bundestag nicht mehr aufgegriffen werden konnte. Das neue Vorhaben leitete das Bundeswirtschaftsministerium Anfang des Jahres mit einem Referentenentwurf ein, den die Regierung nun noch stärker mit EU-Vorschriften in Einklang gebracht hat.

Gleichzeitig will das Kabinett mit der Novelle die Befugnisse der Bundesnetzagentur erweitern. Sie soll künftig sicherstellen, dass neben den Auflagen zum Roaming auch die für die preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU eingehalten werden. Seit Mitte Mai kosten Ferngespräche in andere Mitgliedsstaaten im Einklang mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Obergrenze von 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundesnetzagentur künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen sowie bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden schlichten. Der Regierungsentwurf geht jetzt in den Bundestag und den Bundesrat.

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(mho)