Urteil: Mietautos dürfen nicht als Werkswagen verkauft werden

Ein Mietauto darf nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor. Werkswagen sind demnach nur Fahrzeuge eines Autoherstellers, die entweder im Werk betrieblich genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine „gewisse Zeit“ genutzt und auf dem freien Markt wieder verkauft werden

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(Bild: Hyundai)

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  • dpa

Mietwagen dürfen nicht als Werkswagen angepriesen werden, urteilt das OLG Koblenz.

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Ein Mietauto darf nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Das geht aus einem am Montag (12. August 2019) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Werkswagen sind demnach nur Fahrzeuge eines Autoherstellers, die entweder im Werk betrieblich genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine „gewisse Zeit“ genutzt und auf dem freien Markt wieder verkauft werden.

Bietet ein Gebrauchtwagenhändler dagegen als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Andernfalls kann dieser laut OLG die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das Urteil (Aktenzeichen 6 U 80/19) vom 25. Juli 2019 ist noch nicht rechtskräftig. (mfz)