Capital-One-Hackerin: Datenklau mit Vorgeschichte und Nebenwirkungen

Neben der Bank Capital One soll eine Frau aus Seattle dutzende weitere Firmen gehackt haben. Noch sind nicht alle Datensätze zugeordnet.

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Handschellen auf Tastatur

(Bild: issaro prakalung / Shutterstock.com)

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Die Hackerin der Capital-One-Bank hat offenbar seit Jahren mit bizarrem Verhalten für Aufmerksamkeit gesorgt. Bei dem Riesenhack der Bank hatte sich die Frau Daten über rund 100 Millionen Personen in den USA und sechs Millionen in Kanada angeeignet. Doch das "war nur ein Teil ihres rechtswidrigen Verhaltens", schreibt die Bundesstaatsanwaltschaft in einer aktuellen Eingabe bei Gericht.

"Die (bei einer Hausdurchsuchung) im Schlafzimmer (der Frau) beschlagnahmten Server enthalten nicht nur die gestohlenen Daten von Capital One, sondern auch mehrere Terabyte, die (die Frau) von mehr als 30 weiteren Firmen, Bildungs- und anderen Einrichtungen gestohlen hat", heißt es in dem Dokument. "Die Daten variieren deutlich in Art und Umfang." Eine entsprechende Erweiterung der Anklage ist in Vorbereitung.


Zu den betroffenen Datenverarbeitern gehören große Konzerne, Universitäten und Behörden. Anders als bei den Bankdaten sollen in der Mehrzahl der Datensätze keine personenbezogenen Informationen enthalten sein. Noch haben die Ermittler nicht alle Eigentümer der Datensätze ausfindig machen können. Der Fall war schnell gelöst worden, weil die Hackerin online mit ihrem Hack der Bank Capital One mit 100 Millionen Betroffenen geprahlt hatte.

Die Angeklagte gibt den Gerichtsakten zufolge das Hacken grundsätzlich zu. Sie will die erbeuteten Dateien nicht weitergegeben haben. Die Ermittler sind nicht sicher, dass diese Behauptung der Wahrheit entspricht, haben aber keine gegenteiligen Hinweise gefunden.

Mit der Eingabe sucht die Staatsanwaltschaft das Gericht zu überzeugen, die Frau bis zum Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Das wird wahrscheinlich gelingen, hat die Hackerin doch eine unrühmliche Vorgeschichte. Wiederholt hat sie Todesdrohungen gegen andere und sich selbst ausgesprochen, darunter auch Suizid durch Polizisten. Damit ist eine Provokation gemeint, die einen Polizeibeamten dazu bringt, die provozierende Person zu erschießen.

Dokumentiert ist sogar die Ankündigung eines Amoklaufs in kalifornischen Büros eines nicht genannten Konzerns. Diesem Unternehmen lastet die Frau offenbar ihre seit 2016 andauernde Arbeitslosigkeit an. Die Polizei stellte damals fest, dass der in Seattle lebenden Frau die Mittel für eine Reise nach Kalifornien fehlten.

Zwar darf die Frau aufgrund ihrer geistigen Erkrankung keine Schusswaffen besitzen. Doch hat die Polizei bei ihrem Mitbewohner ein Arsenal mit 14 Schusswaffen, darunter Sturmgewehre sowie Munition, Schnellfeuerzubehör und Sprengstoff, beschlagnahmt. Weil der Mann vorbestraft ist, war sein Arsenal illegal. Zudem lagen geladene Waffen frei herum, so dass sich die Frau leicht hätte bedienen können.

Aktenkundig sind überdies mehrere Polizeieinsätze wegen Wut- und Gewaltausbrüchen der Beschuldigten. Dem nicht genug dürfte sie einen ehemaligen Freund und dessen Ehefrau beharrlich verfolgt und bedroht haben. Ein Gericht hat deshalb zwei Kontaktverbote verhängt.

Die Staatsanwaltschaft konstatiert eine schwere Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit, Gefahr für Dritte, Fluchtgefahr und nicht zuletzt Tatbegehungsgefahr. Denn in Freiheit könnte die Angeklagte erneut Server hacken oder Kopien bereits erbeuteter Daten doch noch veröffentlichen, wie sie es ursprünglich angekündigt hatte.

Die Ankläger haben noch einen weiteren Schriftsatz eingereicht, der allerdings unter Verschluss gehalten wird. Begründet wird das damit, dass eine Veröffentlichung der Informationen "zu einer Bedrohung der Sicherheit einer oder mehrere Personen" führen könnte. Das Gerichtsverfahren ist am US-Bundesbezirksgericht für den Westen des US-Staates Washington unter dem Az. 2:19-mj-00344 anhängig. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für 23. August angesetzt.

(ds)