Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutzbeauftragter sieht Erfolg der DSGVO

Rheinland-Pfalzs Landesbeauftragter sieht in der Grundverordnung der EU einen Erfolg. Das Bewusstsein für den Wert der Daten sei gestärkt.

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DSGVO: Worauf sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden konzentrieren
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  • dpa

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat eine positive Bilanz zur Umsetzung der EU-Grundverordnung gezogen. "Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt mehr", sagte Kugelmann. Auch gegen große Internetkonzerne wie Google gebe es jetzt eine klare Handhabe für Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt fühlten. Solche Beschwerden von Rheinland-Pfälzern werden über eine gemeinsame europäische Plattform an die Aufsichtsbehörde in Irland weitergeleitet, wo Google seine Europazentrale hat.

Seit der neuen Datenschutz-Grundverordnung erkundigen sich die Rheinland-Pfälzer weit häufiger nach dem Schutz ihrer persönlichen Daten als vorher. "Die Zahl der Beratungen hat sich mehr als verdoppelt und stabilisiert sich auf diesem Niveau", sagte Kugelmann. Das neue Regelwerk sei aus Sicht des Datenschutzes ein Erfolg. "Die Grundverordnung hat das Bewusstsein gestärkt, es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch wahrnehmen."

Vom 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, bis Ende des vergangenen Jahres bearbeiteten die 28 Mitarbeiter im Büro des Landesdatenschutzbeauftragten 1031 Anfragen. In diesem Jahr seien es bisher 448 Beratungen, wobei die Behörde private Anfragen inzwischen zunehmend an externe Berater verweise, sagte Kugelmann.

531 Beschwerdeverfahren wurden seit Jahresbeginn wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet. Im vergangenen Jahr waren es seit Inkrafttreten der DSGVO 704 Verfahren. Eine Vielzahl von Beschwerden in Rheinland-Pfalz haben Menschen vorgebracht, die sich von Videokameras in ihren Rechten eingeschränkt fühlten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist ein Gesetz für mehr Videoüberwachung nicht anwendbar, bei dem es um Privatkameras ging.

So wurde eine Pflegekraft von einer Kamera überwacht, die auf das Bett ihres Patienten gerichtet war. Der Vater des körperlich und geistig eingeschränkten Patienten hatte die Kamera installiert, ohne die Pflegekraft davon zu informieren und sie um Einwilligung zu bitten. Der Landesdatenschutzbeauftragte wies den Vater an, die Kamera abzubauen.

Als zulässig wurde die Installation von zwei Kameras am Eingang einer Ferienwohnung eingestuft, mit der Zufahrten auf das Gelände erfasst wurden. Das eigene Eigentum dürfe grundsätzlich mit Kameras überwacht werden, solange kein öffentlicher Raum erfasst werde, erklärte Kugelmann. Der Datenschutzbeauftragte wies den Anbieter der Ferienwohnung aber darauf hin, den Eintrag im Buchungsportal booking.com um eine Information zu der Videoüberwachung zu ergänzen.

In einem Shopping-Center in Montabaur kontrollierten Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten 57 einzelne Geschäfte und stellten in etwa der Hälfte eine Videoüberwachung fest, jeweils ohne einen ordnungsgemäßen Hinweis darauf. Die Behörde verhängte Verwarnungen und Geldbußen.

Von der Polizei oder Kommunen veranlasste Videoüberwachungen, etwa bei Volksfesten, werden nach Angaben der Datenschützer in Stichproben überprüft. Die Datenschutzvorgaben etwa zur Dauer der Speicherung von Aufnahmen, sind in den Einsatzkonzepten enthalten. (emw)