Gutachten: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag schießt übers Ziel hinaus

Der Plan der Länder, Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen ohne Erlaubnis der Sender nicht mehr zulassen zu wollen, beißt sich mit dem EU-Recht.

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Gutachten: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag schießt übers Ziel hinaus

(Bild: Everton Eifert/Shutterstock.com)

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Die Vorschriften, mit denen die Bundesländer in ihrem weitgehend finalen Entwurf für einen Medienstaatsvertrag die sogenannte Signalintegrität von Fernsehsendern gewährleisten wollen, gehen über die einschlägigen Vorgaben in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hinaus. Zu diesem Schluss kommt Mark D. Cole vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken in einem Gutachten im Auftrag des Kabelverbands Anga, der Digitalvereinigungen Bitkom und eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI).

Die Vorschriften im geplanten Staatsvertrag sind weit gefasst: TV-Sender müssen Überblendungen und Skalierungen audiovisueller Mediendienste laut der Skizze der Länder künftig auf smarten Fernsehgeräten ausdrücklich genehmigen. Nutzer dürften solche "Overlays" nur noch im Einzelfall in Eigenregie veranlassen. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen Anwender zwei Programme gleichzeitig ansehen können, sollen ohne Erlaubnis der Rundfunkanstalten gar nicht mehr zulässig sein.

Mitgliedstaaten müssten mit den EU-Auflagen zwar sicherstellen, dass audiovisuelle Mediendienste nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Anbieter "zu kommerziellen Zwecken" überblendet oder verändert werden, stellt Cole laut einer von den Verbänden am Donnerstag veröffentlichten Zusammenfassung der sich noch in der Schlussredaktion befindlichen Studie fest. Die Länder könnten und sollten aber Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot von Overlay-Techniken einführen, wobei sie insbesondere auch "die berechtigten Interessen der Nutzer" berücksichtigen sollten.

Wenn ein Nutzer selbst "ausschließlich zum privaten Gebrauch" eine Bildskalierung vornehme oder ein Signal überblende, wäre dies mit der Richtlinie vereinbar, folgert der Professor. Nicht jedes Interesse eines Medienanbieters könne im Sinne der Vorgaben von vornherein als berechtigt gelten. Zu der als Nutzerautonomie bezeichneten Handlungsfreiheit des Medienkonsumenten gehöre die Option, "die ihm zur Verfügung stehende Infrastruktur so einzusetzen, dass sie ihm sein eigenes Wahrnehmungserlebnis bietet".

Es würde dem Medienrechtler zufolge zu unterschiedlichen Maßstäben führen, wenn der Zuschauer etwa auf einem Computer durch eigene Auswahl oder Programmierung "die parallele Abbildung mehrerer audiovisueller Inhalte herbeiführen könnte, dies auf dem Fernseher aber nicht dürfte. Die damit veränderte Wahrnehmungsweise der Übertragungen sei im Sinne der EU-Vorschriften unproblematisch. Generell richte sich an die Mitgliedstaaten also ein Auftrag, "eine angemessene Balance zwischen den Interessen der Nutzer, Mediendiensteanbieter und Plattformanbieter und vergleichbarer Betroffener zu finden, die das Ziel des Schutzes der Signalintegrität in adäquater Weise im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erreicht".

Die vier Verbände sehen sich mit der Studie in ihrer scharfen Kritik an der Länderinitiative bestätigt. Das hierzulande im Raum stehende grundsätzliche Verbot sämtliche Skalierungen und Einblendungen, das mit dem Plazet der Sender nur wenige Ausnahmen per Opt-in etwa für Programmempfehlungen oder Hinweise zulasse, sei "sehr ausufernd", beklagte Carine Chardon, Leiterin Medienpolitik beim ZVEI, am Donnerstag in Berlin. "Ich kann nicht einmal einfach so über die neue Staffel einer Lieblingsserie benachrichtigt werden."

Derlei Einschränkungen seien nicht zeitgemäß, da eigentlich die Personalisierung auch auf dem TV-Gerät längst "State of the Art" sei, monierte die Vertreterin der Elektroindustrie. Die Nutzerfreiheit und die Verbraucherautonomie würden damit immens beschnitten und "gelebte Funktionen" etwa beim Zappen durch den Tuner ausgehebelt. Die Welt werde durch solche Rückschritte selbst hinter die gute alte Programmzeitschrift und die Überinterpretation der Signalintegrität "enger ohne Not".

Die Gerätehersteller könnten sich mit Medienanbietern zwar theoretisch vertraglich einigen auf mögliche Überblendungen, führte Chardon aus. Dies sei aber unrealistisch bei Hunderten von dann womöglich die Hand aufhaltenden Fernsehsendern. Letztlich gehe es dabei offenbar um den "Ausschluss von Wettbewerb".

"Die Regulierung trifft uns in einer Zeit, in der sich das Mediennutzungsverhalten radikal ändert", verwies der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme etwa auf den Boom von Streaming-Diensten. Derlei Innovationen, die Nutzerbedürfnisse nach neuen Formen des Medienkonsums bedienen, würden nun massiv behindert. Mit diesem "gefährlichen Eingriff" mutierte das Medien- verstärkt zum Wettbewerbsrecht. Nicht geschaffen würden damit aber just die vielfach beschworenen gleichen Bedingungen für alle Anbieter, die eigentlich das Ziel des Staatsvertrags sein sollten.

Genauso übel auf stößt den Verbänden, dass laut dem Entwurf als "besonders wertvoll erachtete" Sender bevorzugt auffindbar sein müssten auf allen Wegen, konstatierte Susanne Dehmel aus der Bitkom-Geschäftsleitung. Dies beziehe sich etwa auf die Öffentlich-Rechtlichen und große Pirvate mit Regionalfenstern. Bereits starke Marktteilnehmer würden damit zusätzlich gestärkt, Nischenanbieter fielen unter den Tisch.

Die Länder müssten den Text des vorgesehenen Vertrags dringend noch nachbessern, forderte Anga-Geschäftsführerin Andrea Huber. Es reiche nicht, wenn einzelne Medienreferenten nach langem Schweigen jetzt erklärten, zumindest beim Split-Screen sei alles doch gar nicht so gemeint. Für Korrekturen bleibe auch ausreichend Zeit, da die EU-Vorgaben bis September 2020 national umgesetzt werden könnten.

Die Politik hat es aber auf einmal eilig: "Wir wollen noch in diesem Jahr über den fertigen Medienstaatsvertrag entscheiden", kündigte Heike Raab, die in der Rundfunkkommission die Medienpolitik der Länder koordiniert, nach dem Abschluss der zweiten Online-Beteiligung zu dem Vorhaben Mitte August an. (mho)