Ein Jahrzehnt gestreamt: Copyright-Anklage gegen 8 Männer

8 Männer müssen sich vor einem US-Strafgericht verantworten. Ihr Streamingdienst Jetflicks soll über 180.000 TV-Folgen verbreitet haben – ohne Lizenz.

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Historische Fernsehempfangsapparate

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(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Von 2007 bis 2017 soll der Streamingdienst Jetflicks unlizenziert TV-Serien und Filme verbreitet haben. Das führt nun zu einem Strafverfahren gegen acht Männer vor einem US-Bundesbezirksgericht. Laut Anklage hat Jetflicks zu einem nicht genannten Zeitpunkt angegeben, mehr als 180.000 Folgen von TV-Serien bereitzuhalten und 37.000 Abonnenten zu haben. Allerdings sei der Dienst nicht lizenziert gewesen.

Den acht Angeklagten wird Verschwörung zur strafrechtlich relevanten Copyright-Verletzung vorgeworfen. Einer der Angeklagten wird als Manager des Dienstes beschrieben und ist zusätzlich wegen Geldwäsche und einer Reihe strafrechtlicher Copyrightvergehen angeklagt. Ein anderer der acht Männer soll 2014 einen Konkurrenzdienst namens ISIA (I Stream It All) eröffnet haben. Er ist ebenfalls wegen Geldwäsche und mehreren strafrechtlichen Copyrightvergehen angeklagt.

Bei ISIA waren laut Anklage mehr als 115.000 TV-Folgen und mehr als 10.000 Filme abrufbar, ebenfalls unlizenziert. "Wir haben mehr Inhalte als alle unsere Mitbewerber, Jetflicks, Netflix, Hulu, Vudu, Amazon Prime und andere mehr", soll sich ISIA gebrüstet haben. Jetflicks-Abos habe es ab zehn US-Dollar pro Monat gegeben, ISIA zum doppelten Preis. Aus dem Mai 2014 sind zwei Presseaussendungen Jetflicks' überliefert.

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Die Beschuldigten haben laut Anklage in Las Vegas gearbeitet. Die Videos haben sie demnach über Filesharing sowie aus dem Usenet bezogen und dann über eigene Server in Nordamerika gestreamt. Rasend profitabel war Jetflicks wohl nicht. Laut einem in der Anklageschrift wiedergegebenen Chatauszug kamen 2014 750.000 US-Dollar zusammen, 2015 eine halbe Million und 2016 nur noch 350.000 Dollar.

Das Verfahren heißt USA v. Dallmann und ist am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia unter dem Az. 1:19-CR-00253 anhängig. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

(ds)