CDU/CSU-Antrag für erweiterte Überwachungsmöglichkeiten
Terrorismus und die organisierte Kriminalität sollen damit besser bekämpft werden können.
Die CDU/CSU-Fraktion hat Ende August, noch vor den Terroranschlägen, einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Strafverfolgern ein größeres Spektrum an Mitteln zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zu eröffnen. Dazu gehören neben einer Veränderung der Kronzeugenregelung oder klaren Regeln für verdeckte Ermittler auch eine Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten in der Telekommunikation.
Mit dem Gesetzesentwurf fordern die Unionsabgeordneten nicht näher ausgeführte Mindestfristen für die Speicherung personenbezogener Daten im Bereich der Telekommunikation und von "Bestands- und Nutzungsdaten" bei Telediensten, wie sie beim Online-Banking oder E-Commerce anfallen.
Handysignale sollen durch eine Veränderung des Paragraphen 100c der Strafprozessordnung zur Erstellung von Bewegungsprofilen freigegeben werden. Ohne die beantragten Einschnitte ins Telekommunikationsgeheimnis ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion eine effektive Strafverfolgung "gerade bei den schwer wiegenden Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus, die häufig unter Benutzung neuester technischer Hilfsmittel konspirativ vorbereitet und durchgeführt werden, nicht mehr möglich." Außerdem votiert die Fraktion dafür, schwer wiegende Computerverbrechen wie Hochverrat verfolgbar zu machen. (Stefan Krempl)
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